Mainz –
In der Nacht vom 15. zum 16. Dezember 2022 wurde ein 35-jähriger Deutscher gegen Mitternacht am HBF Mainz einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den jungen Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle des AG Tiergarten wegen mehrerer Beleidigungen vorlagen. Zur weiteren Bearbeitung wurde der Polizeipflichtige zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Bei der im Anschluss durchgeführten Durchsuchung wurden zusätzlich 3,2 Gramm Marihuana festgestellt. Da der Polizeipflichtige die erforderlichen 1993,40 EUR nicht aufbringen konnte, musste dieser die Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen in der JVA Rohrbach antreten. Des Weiteren wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.