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Wegfall der Corona-Beschränkungen für Geimpfte ?!

Angebliche Beratungen der GroKo am Montagvormittag

Wegfall der Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene schon an
diesem Wochenende?
Angebliche Beratungen der GroKo am Montagvormittag.
 
Werden die Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene schon an
diesem Wochenende gekippt? Nach Angaben der Bild Zeitung haben sich am
Montagvormittag die Fraktionsspitzen vom CDU/CSU und SPD auf einen
schnellstmöglichen Wegfall der Corona-Beschränkungen für Geimpfte und
Genesene verständigt. Schon am Mittwoch soll ein entsprechender
Beschluss das Kabinett passieren, bevor es Donnerstag im Bundestag und
Freitag im Bundesrat „abgesegnet“ werden könnte.
 
Eigentlich waren entsprechende Erleichterungen erst für den 28.05.
vorgesehen, so hatte es zumindest die letzte
Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und die Verordnung für diesen
Termin zur Bestätigung im Bundesrat vorgesehen. Doch nun waren die SPD
und insbesondere Bundesjustizministerin Lambrecht vorgeprescht.
Eventuell hat da auch eine drohende Regelung durch das Verfassungsgesetz
eine Rolle gespielt, dem die Regierung nun mit dem schnellen Wegfall der
verfassungsrechtlich bedenklichen Einschränkungen zuvorkommen will. Hier
hatten nach dem Beschluss des Bundestages zur Notbremse diverse
Bundestagsmitglieder entsprechende Klagen angekündigt.
 
Aus Richtung der SPD war zu hören, dass nachdem „in schnellen Verfahren
die Grundrechte der Bürger eingeschränkt wurden, nun die Beschränkungen
ebenso schnell wieder aufgehoben werden müssen“. Kontaktbeschränkungen
oder Ausgangsbeschränkungen seien nicht mehr nötig, da von Geimpften und
Genesenen nur geringe Gefahren ausgehen.
 
Als geimpft im Sinne der nun angekündigten Änderung gelten Personen, die
beide Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten
haben, wobei seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein
müssen. Eine Ausnahme gibt es für den Impfstoff von Johnson & Johnson,
bei dem nur eine Impfung nötig ist, so dass ein Impfling hier bereits 14
Tage nach der ersten Impfung als vollständig geimpft gilt. Als genesen
gelten Personen, die nachweislich mit Corona-infiziert waren, wobei die
Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen darf.
Eine Impfung mit nicht zugelassenen Vakzinen, wie beispielsweise die von
den sogenannten Impftouristen in Moskau mit dem russischen Sputnik V
Wirkstoff vorgenommenen Impfungen führen nicht zu den Erleichterungen.
 
Was bedeutet das für die Geimpften und Genesenen? Diese Personen zählen
dann bei den beschränkenden Haushaltsregelungen nicht mehr mit. Somit
können sie sich unbegrenzt untereinander treffen. Auch die zuletzt
beschlossenen nächtlichen Ausgangssperren gelten für diese Personen
nicht mehr und sie müssen zudem keine Corona-Tests mehr vorlegen, wenn
sie einen Termin zum Termin-Shopping oder einen Frisör-Besuch machen
wollen. Bei der Rückreise aus dem Ausland müssen sie dann auch nicht in
Quarantäne.
 
Was aber bleibt sind die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und
die Einhaltung der Abstandsregeln im öffentlichen Raum. Weil es hier nur
schwer möglich wäre, die Personen voneinander zu unterscheiden, werden
eine entsprechende Solidarität gegenüber nicht Geimpften  und der
entsprechende Gemeinsinn erwartet.
 

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