Magdeburg-Prozess: Weihnachtsmarkt-Attentäter wieder vor Gericht – Hungerstreik beendet, Video-Vernehmung im Saal
Im Magdeburg-Prozess rückt der Angeklagte am Donnerstag (08.01.2026) erneut in den Fokus. Taleb al-Abdulmohsen (51) steht am 14. Prozesstag wieder vor Gericht. Er soll am 20. Dezember 2024 mit einem leistungsstarken Mietwagen in eine Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren sein. Dabei starben sechs Menschen, außerdem erlitten mehr als 300 Personen Verletzungen.
Hungerstreik beendet: Angeklagter nimmt wieder Nahrung zu sich
Zu Beginn des Tages geht es auch um den Zustand des Angeklagten. Nach Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens setzte er in den vergangenen Wochen seinen Hungerstreik aus. Er nahm wieder Nahrung und Flüssigkeit zu sich. Er aß und trank zwar nur wenig, aber er stoppte den völligen Verzicht.
Damit läuft der Magdeburg-Prozess nach der Pause rund um die Feiertage wieder an. Zuvor erklärte das Gericht ihn am letzten Termin vor Weihnachten für nicht verhandlungsfähig. Nun führt ihn die Justiz wieder in den Saal.
Video aus der Haftprüfung: „Ich habe keine Erinnerung“
Im Gerichtssaal spielt das Gericht außerdem ein Video ab. Es zeigt die Vernehmung des Angeklagten beim Haftrichter vom 21. Dezember 2024. Diese Vorführung fand am Abend statt, also rund 26 Stunden nach der Tat. Im Video sitzt er neben seinem Anwalt, außerdem übersetzt ein Dolmetscher. Hinter ihnen stehen mehrere Justizbedienstete.
Der Haftrichter fragt nach der Tat und nach Bildern im Kopf. Der Angeklagte erklärt, er habe keine Erinnerung. Er versucht laut eigener Darstellung zwar, sich zu erinnern, aber es gelingt ihm nicht. Er sagt, seine Erinnerung setze erst im Gewahrsam wieder ein. Trotzdem lenkt er das Gespräch immer wieder auf Konflikte mit einer säkularen Flüchtlingshilfe und auf seine eigene Rolle.
Vorwürfe gegen Behörden und neue Details zur Person
Im Video erhebt der Angeklagte zudem Vorwürfe gegen Behörden. Er spricht über Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter, und er behauptet Straftaten gegen seine Person. Außerdem fallen weitere Details zu seinem Hintergrund: Er nennt Stationen in Deutschland und berichtet von Asyl in Deutschland seit 2016. Ein Gutachter fragt auch nach seinen Finanzen. Der Angeklagte nennt ein hohes monatliches Nettoeinkommen und räumt Schulden ein. Er beziffert diese insgesamt auf rund 80.000 Euro.
Viele Punkte bleiben offen, und deshalb dürfte der Magdeburg-Prozess weiter intensiv diskutiert werden. Gleichzeitig beobachten Angehörige und Nebenkläger jede neue Aussage sehr genau.
Wer offizielle Informationen sucht, findet Anlaufstellen bei der Polizei Sachsen-Anhalt sowie bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Weitere Meldungen aus Deutschland, dem Verkehr und laufenden Fahndungen gibt es bei uns auch unter Deutschland, Verkehr und Fahndung.
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