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Weiterreise nach Strafzahlung gestattet

Ein 29-jähriger armenischer Staatsangehöriger wurde am Samstagmorgen nach Einreise aus Luxemburg von der Bundespolizei Trier
auf der BAB 64, Rastplatz Markusberg aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft München suchte in Frankreich wohnhaften Mann seit zwei Jahren wegen Urkundenfälschung.
Mit der Zahlung von 2633,50 EUR konnte der Mann einer 64-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen und seine Reise aus
gewerblichen Zwecken mit seinem Begleiter fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier

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