Ab heute stehen zwei mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher vor Gericht in Koblenz. Es sei das “weltweit erste Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit”, erklärte die Bundesanwaltschaft. Angeklagt sind zwei ehemalige mutmaßliche syrische Geheimdienstmitarbeiter.
- Dem Hauptangeklagten wird unter anderem 58-facher Mord vorgeworfen. Er soll die Misshandlung von mindestens 4000 Menschen in dem berüchtigten Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus organisiert haben. Mindestens 58 Menschen sollen durch die Folter gestorben sein.
- Der zweite Angeklagte soll Dutzende Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht haben, er muss sich wegen Beihilfe verantworten.
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können in Deutschland verfolgt werden, auch wenn diese im Ausland und an Ausländern verübt wurden.
- “Manche von ihnen tragen noch heute die Spuren der Folter an ihrem Körper”, sagte der Anwalt Patrick Kroker. Er vertritt im Koblenzer Prozess mehrere mutmaßliche Folteropfer als Nebenkläger.
- Seine Mandanten wollten ihre Erlebnisse im Prozess detailliert bezeugen. Das Verfahren biete ihnen eine Möglichkeit, “die Wahrheit über das geheime Foltersystem in Syrien herauszufinden und öffentlich zu machen”.
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