Ab heute stehen zwei mutmaรliche syrische Kriegsverbrecher vor Gericht in Koblenz. Es sei das “weltweit erste Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit”, erklรคrte die Bundesanwaltschaft. Angeklagt sind zwei ehemalige mutmaรliche syrische Geheimdienstmitarbeiter.
- Dem Hauptangeklagten wird unter anderem 58-facher Mord vorgeworfen. Er soll die Misshandlung von mindestens 4000 Menschen in dem berรผchtigten Al-Khatib-Gefรคngnis in Damaskus organisiert haben. Mindestens 58 Menschen sollen durch die Folter gestorben sein.
- Der zweite Angeklagte soll Dutzende Demonstranten in das Foltergefรคngnis gebracht haben, er muss sich wegen Beihilfe verantworten.
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen kรถnnen in Deutschland verfolgt werden, auch wenn diese im Ausland und an Auslรคndern verรผbt wurden.
- “Manche von ihnen tragen noch heute die Spuren der Folter an ihrem Kรถrper”, sagte der Anwalt Patrick Kroker. Er vertritt im Koblenzer Prozess mehrere mutmaรliche Folteropfer als Nebenklรคger.
- Seine Mandanten wollten ihre Erlebnisse im Prozess detailliert bezeugen. Das Verfahren biete ihnen eine Mรถglichkeit, “die Wahrheit รผber das geheime Foltersystem in Syrien herauszufinden und รถffentlich zu machen”.
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