Freispruch im Mordprozess: Landgericht Köln sieht Suizid der Ehefrau als wahrscheinlich an
Das Landgericht Köln hat einen 63 Jahre alten Mann vom Vorwurf des heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Frau zunächst mit Schlaftabletten betäubt und anschließend in einer Badewanne ertränkt zu haben. Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht jedoch keine belastbaren Nachweise für diese Darstellung.
Gericht sieht keine ausreichenden Beweise für ein Tötungsdelikt
Die damals 58 Jahre alte Frau war im Dezember 2021 verstorben. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters konnte die Strafkammer nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, was sich am Morgen ihres Todes im Detail ereignet hatte.
Bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände sei ein Suizid der Frau jedoch „überragend wahrscheinlich“. Damit fehlte die Grundlage für eine Verurteilung des Angeklagten.
Schlafmittel konnte wohl nicht unbemerkt verabreicht werden
Ein wichtiger Punkt der Anklage betraf die angebliche Verabreichung von Schlaftabletten. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Angeklagte seiner Ehefrau das verwendete Schlafmittel nicht unbemerkt geben können. Das Medikament gelte als sehr bitter und schlecht löslich.
Zudem fanden sich keine Hinweise darauf, dass die Frau das Mittel gewaltsam eingeflößt bekommen hatte. Entsprechende Spuren konnten nicht festgestellt werden.
Gutachten widersprechen der Mordthese
Auch die an den Oberarmen der Verstorbenen festgestellten Hämatome stützten nach Ansicht der Kammer nicht die Annahme eines gewaltsamen Unterwasserdrückens. Zwei rechtsmedizinische Gutachten kamen vielmehr zu dem Ergebnis, dass die Blutergüsse wahrscheinlich entstanden, als der bereits leblose Körper aus der Badewanne gezogen wurde.
Damit entfiel ein weiteres zentrales Indiz, auf das sich die Anklage gestützt hatte.
Angeklagter erhielt Entschädigung
Der 63-Jährige hatte die Vorwürfe während der Ermittlungen sowie zu Beginn des Prozesses stets bestritten. Nach dem Freispruch sprach ihm das Gericht eine Entschädigung zu. Diese umfasst unter anderem die von ihm erlittene Untersuchungshaft.
Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das sich mit dem Tod einer Frau beschäftigte, die nach den Feststellungen des Gerichts seit Jahren unter schweren chronischen Schmerzen gelitten hatte.
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