Westerwaldkreis erlaubt Jagd auf Problemwolf – Gericht stoppt Abschuss vorerst
Westerwaldkreis. Nach zahlreichen Angriffen auf Schafe und Ziegen hat der Westerwaldkreis die Jagd auf den Wolfsrüden GW2478m genehmigt. Die Untere Jagdbehörde erteilte den betroffenen Jagdrevieren am 11. September die entsprechende Genehmigung. Doch derzeit darf niemand den Wolf schießen: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Sofortvollzug vorläufig ausgesetzt.
Damit bleibt die Jagd auf den Wolf GW2478m im Westerwald zunächst untersagt. Das Gericht prüft einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises.
Mindestens 19 Übergriffe mit 75 verletzten oder getöteten Tieren
Der Wolfsrüde gehört zum Greifensteiner Rudel und bewegt sich in einem großen, landkreisübergreifenden Gebiet. Nach Angaben des Westerwaldkreises konnten ihm von April bis August anhand von DNA-Proben mindestens 19 Übergriffe mit insgesamt 75 getöteten oder verletzten Schafen und Ziegen zugeordnet werden.
Das Revier des Greifensteiner Rudels reicht vom Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Limburg-Weilburg über den Westerwaldkreis bis in die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf im Landkreis Altenkirchen. Im Westerwaldkreis hält sich das Rudel insbesondere zwischen den Verbandsgemeinden Rennerod und Bad Marienberg sowie im nördlichen Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg auf.
Wolf soll Herdenschutzmaßnahmen überwinden können
Nach den gutachterlichen Einschätzungen des Koordinationszentrums für Luchs und Wolf in Rheinland-Pfalz (KLUWO) handelt es sich bei GW2478m um einen schadenstiftenden Wolf. Nach Angaben des Kreises hat das Tier bei Angriffen gezeigt, dass es zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden kann.
Demnach überspringt der Wolf auch hohe beziehungsweise elektrifizierte Zäune. Die Sachverständigen gehen laut Kreisverwaltung davon aus, dass er dieses erlernte Verhalten weiterhin anwenden und möglicherweise an Nachkommen weitergeben könnte.
Die Behörde prüfte nach eigenen Angaben auch andere Maßnahmen wie höhere Zäune, Vergrämung und Herdenschutzhunde. Sie kam jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen unter den gegebenen Umständen weitere Angriffe nicht ausreichend verhindern könnten.
Rund 2.300 Schafe und Ziegen im Landkreis
Für die Nutztierhalter im Westerwaldkreis sieht die Behörde ein besonders hohes Risiko. Insgesamt halten dort 45 Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe rund 2.300 Schafe und Ziegen. Darunter befinden sich fünf Wanderschäfereien. Vier Betriebe in den von Wolfsrissen betroffenen Gebieten züchten außerdem vom Aussterben bedrohte Tierrassen.
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Verwaltungsgericht stoppt Abschuss vorerst
Gegen die Entscheidung des Westerwaldkreises regte sich Widerstand. Eine Naturschutzinitiative legte Rechtsmittel ein und wandte sich an das Verwaltungsgericht Koblenz.
Am 21. September setzte das Gericht die Anordnung der sofortigen Vollziehung vorübergehend aus. Damit darf der Wolf GW2478m im Westerwald aktuell nicht gejagt oder geschossen werden.
Das Gericht hat damit noch keine endgültige Entscheidung über den Eilantrag getroffen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Jagd untersagt. Der Westerwaldkreis kündigte an, nach der gerichtlichen Entscheidung über weitere Maßnahmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu beraten.
Streit um den richtigen Umgang mit dem Wolf
Die Kreisverwaltung verweist auf die bisherigen Schäden und das Risiko weiterer Angriffe auf Nutztiere. Die Naturschutzinitiative stellt dagegen unter anderem die Bewertung der eingesetzten Herdenschutzmaßnahmen infrage.
Damit bleibt vorerst offen, ob die ursprünglich erteilte Genehmigung zur Jagd auf den Wolf GW2478m im Westerwald wieder vollzogen werden darf.
Weitere Informationen stellt der Westerwaldkreis zum Thema Wolf bereit.
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