Widerrechtlich abgestellte Fahrräder am Hauptbahnhof werden entfernt
Koblenz - Verkehrssicherungspflicht - Fahrradparkhaus
An der Überdachung des Vorplatzes am Hauptbahnhof werden häufig Fahrräder angekettet, obwohl durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen wird, dass ein Abstellen nicht gestattet ist.
Entfernung der Fahrräder am 10.05.23
Die Stadt Koblenz macht nun von ihrem Recht als Eigentümerin und Besitzerin des Vordaches und Verantwortliche für die Verkehrssicherungspflicht Gebrauch und wird die widerrechtlich abgestellten Fahrräder am 10.05.2023 entfernen.
Durch entsprechende an den Überdachungspfosten angebrachte Hinweisschilder wurde bereits auf den Termin hingewiesen. Die Stadt Koblenz weist darauf hin, dass im Falle des Entfernens widerrechtlich angeketteter Fahrräder Schadenersatzansprüche wegen zerstörter Fahrradschlösser nicht bestehen.
Die Stadt empfiehlt die Nutzung des kürzlich eröffneten Fahrradparkhauses in unmittelbarer Nähe als sichere und geschützte Abstellmöglichkeit für Fahrräder. (Infos unter www.koblenz.de/fahrradparkhaus).