Am Donnerstag (30. Juni) war es im Hauptbahnhof u.a. zu einer Sachbeschädigung an einem Hund gekommen. Ein angeleinter großer hatte einen unangeleinten kleinen Vierbeiner gebissen und diesen erheblich verletzt. Der Hundebesitzer stand unter Schock, wurde zunehmend aggressiver und leistete bei polizeilichen Maßnahmen Widerstand.
* Reisende meldeten der Bundespolizei gegen 17:10 Uhr, dass im Zwischengeschoß des Hauptbahnhofes, im Bereich vor der Toilettenanlage, ein stark blutender Hund liegt. Ermittlungen ergaben, dass eine 267jährige Deutsche aus Kempten mit ihrem angeleinten Schäferhund am Fuß der Treppe auf zwei Kroaten mit deren unangeleinten Chihuahua traf. Der kleine Hund näherte sich dem großen und beide fingen an sich an zu beschnuppern. Im weiteren Verlauf biss der Schäferhund unvermittelt den kleinen Hund, so dass dieser im Anschluss am Boden liegen blieb, zitterte und sichtlich Blut verlor. Der Besitzer des Chihuahua, ein 33-jähriger Kroate aus Milbertshofen, versuchte seinem Hund Erste-Hilfe zu leisten. Im Verlauf wurde er gegen die 27-jährige Halterin des Schäferhundes zunehmend aggressiver. Er bedrohte sie mit Worten und konnte auch durch die eingesetzten Beamten nicht beruhigt werden. Laut schreiend und wild gestikulierend ging er auf die Bundespolizisten zu und stieß einem mit der Hand gegen die Brust. Daraufhin wurde der Kroate zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei sperrte er sich in der Folge gegen die polizeilichen Maßnahmen. Erst auf der Dienststelle beruhigte sich der sichtlich unter Schock stehende, und mit 1,7 Promille alkoholisierte Hundebeisitzer, der nach Abschluss aller Maßnahmen die Wache freien Fußes verlassen konnte. Sein Chihuahua wurde mittels der Tiernotrettung in die Chirurgische Tierklinik eingeliefert. Über den Zustand des Tieres liegen aktuell keine weiteren Informationen vor. Der Sachverhalt war stark öffentlichkeitswirksam und zog viele Schaulustige an. Die Bundespolizei ermittelt gegen die Kemptenerin wegen Sachbeschädigung und gegen den 33-Jährigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die Münchner Bundespolizei weist daraufhin, dass die DB-Bahnhofsordnungen vorschreiben, dass Hunde im Bereich von Bahnanlagen angeleint oder anderweitig gesichert transportiert werden müssen.
* Gegen 01:50 Uhr wurde ein 29-jähriger Iraker im Hauptbahnhof München von der Bundespolizei einer Personenkontrolle unterzogen. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen den in Deutschland Wohnsitzlosen eine Abschiebeanordnung seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besteht. Bei polizeilichen Maßnahmen auf der Wache sollte der 29-Jährige wegen Gewahrsamsmaßnahmen ein Band aus seiner Unterhose entfernen. Als er dem nicht nachkam, wehrte er sich dagegen, dass das Band unter Anwendung unmittelbaren Zwangs entfernt wurde. Dabei wurde einem Beamten die Bodycam aus der Halterung geschlagen. Es wurde weder der 29-Jährige noch einer der Beamten verletzt. Aufgrund der Abschiebeanordnung wurde der mit 1,46 Promille alkoholisierte Iraker nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft dem Justizgewahrsam zugeführt. Das K66 des Polizeipräsidiums München wird die weitere Sachbearbeitung übernommen.
* Am Donnerstag wurden, jeweils nach Personenkontrollen im Ostbahnhof, drei Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt. Gegen 02:20 Uhr ergab ein Datenabgleich bei einem 48-jährigen Deutschen, dass ihn die Staatsanwaltschaft München I suchte. Wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls war er zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden; hatte den Arrest bislang aber nicht angetreten. Gegen 04:45 Uhr wurde ein 31-jähriger Pakistaner kontrolliert. Auch er war von der Staatsanwaltschaft München zur Fahndung ausgeschrieben worden. Wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz war der 31-Jährige zu einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da auch er das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er der Justiz zugeführt. Kurz vor 9 Uhr randalierte ein 33-jähriger Deutscher am Bahnsteig 3/4. Er war von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Körperverletzung gesucht worden. Da er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nicht aufbringen konnte, drohen im nun 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz “Bundespolizei” im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.