Bei dem Unfall sei ein kleines Kind schwer verletzt worden.
Da der Verursacher angeblich festgenommen wurde, wรผrden nunmehr erhebliche Summen benรถtigt, um den Angehรถrigen “auf Kaution” frei zu bekommen.
Im genannten Fall wurden annรคhernd 100.000 .- EUR gefordert.
Die 87-jรคhrige Geschรคdigte versuchte daraufhin zunรคchst, grรถรere Teilbetrรคge am Geldautomaten abzuheben, was jedoch nicht gelang.
Dem Taxifahrer, der die Dame zur Bank gefahren hatte, offenbarte sie dann an-schlieรend ihr Dilemma, worauf dieser hellhรถrig wurde und die Polizei verstรคndigte.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei erneut vor diesen oder รคhnlichen, dramatisch klingenden Begebenheiten, in denen Fremde am Telefon viel Geld von den Bรผrgerinnen und Bรผrgern fordern. Die Polizei empfiehlt: Bleiben sie skeptisch in allen Fรคllen der Geldforderung!
Hinterfragen Sie die Geschichte, die Ihnen am Telefon erzรคhlt wird. Fragen Sie nach dem konkreten Namen des angeblich beteiligten Angehรถrigen. Erzรคhlen Sie niemandem, ob und wieviel Geld sie besitzen! Machen Sie keine Zusagen, das Geld zu besorgen. Fragen sie nach Rรผckrufnummern des Anrufers. Sollte der Anrufer tatsรคchlich einen existierenden Namen eines Angehรถrigen nennen, kontaktieren Sie diesen selbst, auch wenn Ihnen gesagt wird, Ihr Angehรถriger sei (z.B. wegen angeblicher Festnahme oder Verletzung) nicht erreichbar! Verstรคndigen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei!
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beim Polizeiprรคsidium Koblenz unter 0261-103-0.
