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Wiederholte Schwarzarbeit in Restaurantkette/ Karlsruher Zoll verhängt Geldbußen

Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegen den Geschäftsführer einer asiatischen Restaurantkette mit Hauptsitz in Karlsruhe einen Bußgeldbescheid in Höhe von 73.350 Euro wegen wiederholten Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht. Bereits in den vergangenen Jahren wurden gegen den 39-Jährigen Bußgelder von knapp 44.000 Euro festgesetzt.

Bereits in 2017 stellten die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass der Geschäftsführer bei einer seiner Filialen für sechs Arbeitnehmer keine ordnungsgemäßen Sofortmeldungen erstattet hatte. Der Zoll erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 6.000 Euro.

Bei einer Kontrolle weiterer Filialen im Juni 2018 durch die Ermittler*innen der Hauptzollämter Karlsruhe und Lörrach versuchten sich mehrere Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Ein Flüchtiger konnte noch im Umfeld der Gaststätte festgehalten werden, ein weiterer im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung. Es stellte sich heraus, dass die beiden vietnamesischen Staatsangehörige illegal in Deutschland beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügten die beiden Männer nicht. Zusammen mit drei weiteren illegal beschäftigten Arbeitnehmern mussten sie im verschmutzen Keller des Karlsruher Restaurants wohnen und schlafen. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ daher gegen den Geschäftsführer erneut Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 37.730 Euro wegen Beschäftigung von acht vietnamesischen Arbeitnehmern ohne gültige Aufenthaltstitel, 49 Verstößen gegen die Sofortmelde- und Sozialabgabenpflicht sowie der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Noch während der deutsche Unternehmer die Geldbußen in Raten abbezahlte, entschieden sich die Zöllner*innen der Karlsruher und Lörracher Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Oktober 2020 abermals für eine Überprüfung. In diesem Rahmen konnten erneut fragwürdige Verhältnisse hinsichtlich der Wohnverhältnisse festgestellt werden. Beim Geschäftsführer selbst konnten mehrere 100.000 Euro in bar aufgefunden werden. Während der Prüfung legte dieser den Ermittlern für die angetroffenen Arbeitnehmer*innen Vereinbarungen über sozialversicherungsfreie Probearbeitsverhältnisse vor. Im Rahmen der Ermittlungen konnte jedoch festgestellt werden, dass die Verträge lediglich die tatsächlichen Verhältnisse verschleiern sollten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorlagen. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegen den Arbeitgeber einen Bußgeldbescheid in Höhe von 73.350 Euro wegen 31 Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht. Der Geschäftsführer akzeptierte die Geldbußen, welche er gegenwärtig in Raten abbezahlt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) dauern an.

Anfang Februar 2022 erfolgte durch die Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach und Aachen die Überprüfung weiterer Filialen der Restaurantkette. Zu Beginn einer der Prüfungen versuchten sich drei Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Dieser Versuch konnte jedoch durch die Beamtinnen und Beamten verhindert werden. Ersten Auswertungen zur Folge besteht auch in diesen Filialen der Verdacht, dass Arbeitnehmer*innen ohne gültige Aufenthaltstitel beschäftigt wurden sowie Verstöße gegen die Sofortmelde- und Sozialabgabenpflicht vorliegen. Die Ermittlungen in den Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren dauern an.

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