In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle fรผr die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW), unter anderem wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie Verstรถรen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, haben Einsatzkrรคfte der Staatsanwaltschaft Dรผsseldorf, des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA), der Polizei Berlin und der Steuerfahndung in den frรผhen Morgenstunden des 30. Mรคrz 2022 mit rund 700 Einsatzkrรคften in Berlin, Mittenwalde, Schรถnefeld, Hamburg, Essen, Mannheim sowie Haรloch 39 Wohn- und Geschรคftsobjekte durchsucht. Insgesamt richtet sich das Verfahren gegen 32 Beschuldigte, von denen sechs mit Unterstรผtzung von Spezialeinheiten der Berliner Bereitschaftspolizei festgenommen wurden. Im Zuge der Einsatzmaรnahmen wurden in Vollziehung von drei Vermรถgensarresten und weiterer Sicherungsmaรnahmen 14 Konten, Bargeld und Vermรถgenswerte in Hรถhe ca. 1,9 Millionen Euro, sowie eine Gewerbeimmobilie gesichert.
Die Ermittlungen entstanden aus einem Hinweis der US-Amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA) im Mรคrz 2018, wonach eine bis dahin unbekannte Person illegale Gewinne aus dem Handel mit Kokain sammeln, waschen und das auf diesem Wege legalisierte Geld an die Hintermรคnner im Ausland weiterleiten soll.
Der Hauptbeschuldige dieses Ermittlungsverfahrens ist ein 46 Jahre alter Beschuldigter aus Berlin. Er ist dringend verdรคchtig, als sogenannter Groร-Hawaladar ein international agierendes Hawala-System betrieben und so einer Vielzahl von Kunden die Mรถglichkeit geboten zu haben, gegen Zahlung einer Provision Geldรผberweisungen auรerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens – insbesondere von Deutschland in den Libanon – vorzunehmen. Zudem besteht der Verdacht, dass Gelder aus Straftaten Dritter gewaschen oder diesen fรผr die Begehung anderer Straftaten zur Verfรผgung gestellt wurden.
Der Hauptbeschuldigte entschied mutmaรlich รผber die Eingliederung von Personen in das Netzwerk, koordinierte dessen Geldflรผsse und gewรคhrleistete den Ausgleich der Liquiditรคt zwischen den verschiedenen Ein- und Auszahlstellen, sogenannten Zahlungsbรผros, in Deutschland und dem Libanon. Das auf diese Art und Weise bewegte Transaktionsvolumen betrug nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen fรผr den Zeitraum seit November 2018 rund 165 Millionen Euro.
Der Ausgleich der Bargeldbestรคnde in den deutschen Zahlungsbรผros auf der einen Seite und den Zahlungsbรผros im Libanon auf der anderen Seite erfolgt unter anderem durch den Transfer von Geldern fรผr sogenannte Rรผckwรคrtskunden.
Einer dieser Kunden, ein 42-jรคhriger Autohรคndler, steht im Verdacht, mit gebrauchten Lastkraftwagen aus รผberwiegend osteuropรคischen Staaten gehandelt, diese anschlieรend nach Afrika exportiert und dort verรคuรert zu haben. In Zusammenarbeit mit einem weiteren Beschuldigten sollen die Erlรถse auf noch unbekanntem Weg in den Libanon transferiert und dort wiederum den Zahlungsbรผros zugefรผhrt worden sein. Fรผr den Erwerb der Lastkraftwagen erhielt der beschuldigte Autohรคndler von dem 46-jรคhrigen Haupttรคter zwischen Januar 2019 und Juni 2020 mindestens 3,4 Millionen Euro Bargeld.
Im Laufe der Ermittlungen konnten zudem drei weitere Personen identifiziert werden, die offenbar ein weiteres Hawala-System betrieben haben, welches fรผr den Kauf der genannten Lastkraftwagen in Anspruch genommen worden ist.
Den รผbrigen Beschuldigten wird – in unterschiedlichem Umfang – die Beteiligung an der kriminellen Vereinigung, jeweils in Tateinheit mit der Erbringung unerlaubter Zahlungsdienste, vorgeworfen. Sie fungierten nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen in nachgeordneter Funktion als Betreiber von Zahlungsbรผros, sammelten Gelder ein oder transportierten diese als Kuriere beziehungsweise waren damit betraut, durch staatliche Stellen beschlagnahmte Gelder unter Vortรคuschung einer legalen Herkunft wiederzuerlangen. Im Vorfeld der Maรnahmen wurden von der ZeOS NRW gegen acht Beschuldigte Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgefรผhrt Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskrรคftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
