Wirtschaftsprüfer onaniert vor Praktikantin
Im Glasbüro einer renommierten Kanzlei - Er ist Wiederholungstäter
Wirtschaftsprüfer onaniert vor Praktikantin
Hamburg – Widerlicher Schock für die Praktikantin einer renommierten Kanzlei: Während sie im selben Raum sitzen, onanierte ihr Kollegen offen und sichtbar im Glasbüro – über eine Stunde lang.
Jetzt stand Chris W. wegen exhibitionistischer Handlungen in Hamburg vor Gericht. Er ist ein Wiederholungstäter.
„Mein Puls ging hoch, ich saß da wie festgefroren. Es war schockierend. Widerlich!“, sagt Vanessa P. (25). Sie war 2023 seit fünf Monaten Praktikantin, als der Vorfall bei der international bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz im feinen Stadtteil Rotherbaum passierte.
Kollege onanierte im Glasbüro
Zuerst dachte P. sie habe sich verguckt, aber W., der ihr als Ansprechpartner vorgesetzt war, saß am Schreibtisch gegenüber tatsächlich mit offener Hose und hatte seinen Penis in der Hand. Und das in einem Büro, das rundum Glasscheiben hatte. Zwischendurch ging er raus, holte Kaffee, dann arbeitete er weiter an sich selbst.
„Ich habe versucht, mir nichts anmerken zu lassen und übers Handy Rat bei Freunden zu bekommen. Dann hat er gefragt, ob ich mit meiner Arbeit zurechtkomme.“ Um ihr etwas zu erklären, sei W. an ihren Schreibtisch gekommen.
„Ich habe auf seine Hände gestarrt, als er meine Maus und meine Tastatur angefasst hat, weil ich genau wusste, wo die vorher waren.“ In diesem Moment wurde ihr klar, was zu tun war: Raus und zum Chef!
Seinen Job war Chris W. nach der Ekel-Tat sofort los. Auch seine Freundin hat ihn verlassen. Im Gerichtssaal legte er seiner Ex-Praktikantin 500 Euro als Schmerzensgeld auf den Tisch, bat um Entschuldigung.
W. ist Wiederholungstäter
2019 bekam er wegen Exhibitionismus bereits einen Strafbefehl über 1800 Euro, ersatzweise 90 Tage Haft. Er war in Niedersachsen viermal in Zügen beim Onanieren aufgefallen. Ob er sich seitdem mit seinem Problem beschäftigt habe, wollte der Richter wissen. Antwort: „Ich habe keinen, mit dem ich darüber sprechen kann. Ich habe gedacht, das mache ich mit mir selbst aus, so bin ich groß geworden.“
Auf Anraten seines Anwalts hat W. jetzt eine Sexualtherapie begonnen, zweimal war er schon da und findet’s gut. Urteil: 4800 Euro Geldstrafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem 2000 Euro Bußgeld und die Auflage, seine Therapie fortzusetzen. So die BILD