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Wolf in Rheinland-Pfalz zum Abschuss freigegeben

Westerwald - Wolfsrüde - Problemwolf

Wolf in Rheinland-Pfalz zum Abschuss freigegeben: Problemtier “GW1896m” im Westerwald

In Rheinland-Pfalz wurde erstmals ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Umweltministerium hat diese Entscheidung getroffen, nachdem ein Wolfsrüde wiederholt Nutztiere gerissen hatte. Das Tier, identifiziert als “GW1896m”, wird nun als “Problemwolf” eingestuft.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass der Wolf sein Verhalten fortsetzt und möglicherweise an Nachkommen weitergibt.

Hintergrund: DNA-Tests bestätigen Übergriffe auf Nutztiere

Die Entscheidung beruht auf den Ergebnissen von DNA-Tests, die das Tier eindeutig als Verursacher zweier Vorfälle im November 2024 identifizierten. Der Wolf hatte in beiden Fällen einen Schutzzaun überwunden und insgesamt vier Schafe gerissen.

Die Übergriffe fanden im Westerwald statt, beide räumlich und zeitlich eng beieinander. Diese Häufung von Vorfällen erfüllt die gesetzliche Grundlage für eine Abschussgenehmigung.

Umweltministerin Katrin Eder: Abschussantrag notwendig

Rheinland-Pfalzs Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) erklärte am Donnerstag, dass der Antrag auf “Entnahme” des Wolfs gestellt werden musste. Ziel sei es, weiteren Schaden zu verhindern.

„Es ist bedauerlich, dass es soweit kommen musste, aber der Schutz der Nutztierhaltung hat hier Vorrang“, betonte Eder. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord bereitet nun die Genehmigung für den Abschuss vor. Professionelle Jäger sollen die Entnahme zeitnah umsetzen.

Wolfsrüde “GW1896m” sorgt seit Jahren für Konflikte

Der Wolfsrüde gehört zum Leuscheider Rudel, das im Grenzgebiet zwischen dem Westerwald und Nordrhein-Westfalen lebt. Seit Jahren steht das Tier im Fokus, da es wiederholt Nutztiere wie Schafe und Ziegen angegriffen hat.

Die Probleme führten dazu, dass Landwirte und Nutztierhalter immer lauter den Abschuss des Wolfs forderten. Für viele Bauern ist er ein Symbol für die Schwierigkeiten, die Wölfe in dicht besiedelten Regionen verursachen können.

Unterstützung und Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung des Umweltministeriums stößt auf Zustimmung und Kritik:

  • Michael Christ (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Asbach, bezeichnete die Maßnahme als „lange überfällig“ und „100 Prozent richtig“. Er betonte, dass ein solches Verhalten in dicht besiedelten Gebieten nicht tolerierbar sei.
  • Bauern-Protest in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Etwa 100 Bauern demonstrierten am Rande der Umweltministerkonferenz für mehr Abschussgenehmigungen. Sie fordern, dass Problemwölfe schneller getötet werden dürfen, wenn sie für Schäden an Nutztieren verantwortlich sind.

Rechtliche Grundlagen für die Abschussgenehmigung

Die gesetzlichen Regelungen erlauben den Abschuss eines Wolfes nur in Ausnahmefällen. Dazu zählen wiederholte Übergriffe auf Nutztiere trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Die beiden Vorfälle im Westerwald erfüllten diese Kriterien, da der Wolf gesicherte Schutzvorkehrungen überwunden hatte.

Der Abschuss eines Wolfs ist eine Ausnahme, die sorgfältig geprüft wird, um den Artenschutz zu wahren.

Fazit: Schutz der Nutztierhaltung hat Priorität

Der Fall des Wolfsrüden „GW1896m“ zeigt die Herausforderungen des Wolfsmanagements in dicht besiedelten Gebieten. Während der Wolf als streng geschützte Art gilt, müssen Konflikte mit Nutztierhaltern vermieden werden.

Die Abschussgenehmigung in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiger Schritt, um die Balance zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Interessen zu wahren.

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