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Zahnärztin aus Mainz verklagt AstraZeneca

Corona - Impfung - Impfschaden

Zahnärztin aus Mainz verklagt AstraZeneca

Sie war drei Tage nach der Corona-Impfung auf dem rechten Ohr taub.
Deshalb fordert eine Mainzer Zahnärztin vom Impfstoffhersteller AstraZeneca Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Es ist der erste Prozess um einen möglichen Impfschaden vor einem Mainzer Gericht.
Das Landgericht beschäftigt sich ab heute mit dem Fall der Zahnärztin aus Mainz. Sie fordert 150.000 Euro von AstraZeneca.

Impfschaden

Nach Angaben ihres Anwalts Joachim Cäsar-Preller war die Frau im März 2021 mit Kollegen aus der Zahnarztpraxis bei einem Impftermin gewesen.
Drei Tage nach der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca habe sie auf dem rechten Ohr nichts mehr hören können.

Auch jetzt sei sie immer noch auf dem rechten Ohr taub und könne noch nicht wieder arbeiten.
Von der Berufsgenossenschaft sei ein Gutachten eingefordert worden, so Joachim Cäsar-Preller.

Das Gutachten sei von der Uniklinik Würzburg erstellt worden. Darin werde der Mainzer Zahnärztin ein Impfschaden bescheinigt.
Dieses Gutachten werde beim Prozess vorgelegt so berichtet der SWR.

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