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Zoll am BER beschlagnahmt 8 Kilo Stör-Kaviar

22. April 2026 2 Minuten gelesen
Stör-Kaviar beschlagnahmt BER

Reisende ohne Nachweise erwischt

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) haben Zollbeamte eine ungewöhnlich große Menge geschützten Kaviars sichergestellt. Eine 38-jährige Reisende aus Moldau führte insgesamt 60 Schraubgläser mit schwarzem Stör-Kaviar in ihrem Gepäck mit. Die Ware war vollständig unbeschriftet und entsprach nicht den vorgeschriebenen Kennzeichnungs- und Einfuhrbestimmungen.

Zoll entdeckt unzulässige Einfuhr bei Kontrolle

Die Beamten kontrollierten das Gepäck der Frau am 12. April und stellten dabei die große Menge fest. Insgesamt beschlagnahmte der Zoll rund acht Kilogramm Kaviar. Auf Nachfrage erklärte die Reisende, dass es sich um ein Geschenk handele und sie daher keine Angaben zum Wert machen könne. Zudem gab sie an, der Kaviar sei für den Eigenbedarf bestimmt.

Die Frau begründete die Mitnahme außerdem mit den Osterfeiertagen, die in Russland traditionell mit besonderen Speisen wie Kuchen oder Kaviar gefeiert werden. Dennoch konnte sie keine erforderlichen Dokumente vorlegen.

Stör-Kaviar unterliegt strengen Artenschutzregeln

Der Fall zeigt deutlich, wie streng die internationalen Vorschriften beim Handel mit Stör-Kaviar sind. Störarten stehen unter besonderem Schutz, weshalb der Handel und die Einfuhr nur mit entsprechenden Genehmigungen erlaubt sind. Ohne diese Nachweise gilt die Einfuhr als Verstoß gegen geltende Artenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Sie auch in unserer Rubrik News sowie im Bereich Deutschland.

Rechtliche Konsequenzen drohen

Da die Reisende keinerlei Nachweise über die Herkunft oder die legale Einfuhr vorlegen konnte, leitete der Zoll entsprechende Maßnahmen ein. Neben der vollständigen Beschlagnahmung des Kaviars drohen ihr nun rechtliche Konsequenzen. In solchen Fällen können empfindliche Geldstrafen oder weitere Sanktionen verhängt werden.

Der Zoll weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Reisende sich vor der Einfuhr von tierischen Produkten unbedingt über geltende Vorschriften informieren sollten. Besonders bei geschützten Arten gelten strenge Regeln, deren Missachtung erhebliche Folgen haben kann.

Weitere Hinweise stellt der deutsche Zoll sowie das Bundesamt für Naturschutz zur Verfügung.

Auch im Bereich Verkehr berichten wir regelmäßig über Kontrollen und Vorfälle an deutschen Flughäfen.

  • Berlin

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