Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim: Zoll entdeckt Gold im Wert von rund 18.000 Euro
Beamte des Hauptzollamts Singen deckten kurz vor Weihnachten einen Fall von Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim auf. Am 23. Dezember 2025 kontrollierten Zöllner eine 53-jährige Deutsche, die aus der Schweiz nach Deutschland einreiste. Die Kontrolle entwickelte sich schnell zu einem umfangreichen Einsatz mit weitreichenden Konsequenzen für die Reisende.
Falschangaben bei Zollkontrolle führen zu Entdeckung
Auf die routinemäßige Frage nach anmeldepflichtigen Waren sowie nach Bargeld oder Barmitteln ab 10.000 Euro verneinte die Frau zunächst jegliche Mitführung. Die Zöllner ließen sich davon jedoch nicht täuschen und führten eine gründliche Kontrolle durch. In der Handtasche der Reisenden entdeckten sie schließlich 147 Gramm Gold in verschiedenen Gewichtungen.
Das sichergestellte Edelmetall wies einen Feingehalt von 999,9 Prozent auf und erreichte einen Gesamtwert von knapp 18.000 Euro. Damit erfüllte das Gold eindeutig die Kriterien anmeldepflichtiger Barmittel. Der Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim war damit eindeutig belegt.
Geplanter Verkauf in Deutschland
Nach Angaben der Frau wollte sie den aktuell hohen Goldpreis ausnutzen und das Gold bei einem deutschen Goldankäufer verkaufen. Eine Anmeldung beim Zoll unterließ sie jedoch bewusst. Dieses Vorgehen stellt einen klaren Verstoß gegen geltende Zoll- und Einfuhrvorschriften dar.
Weitere Straftaten kommen ans Licht
Die Kontrolle brachte noch weitere schwerwiegende Tatsachen ans Licht. Gegen die Reisende lagen zwei offene Strafbefehle wegen Betrugs sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Die Behörden setzten eine Geldstrafe in Höhe von rund 7.400 Euro fest. Alternativ drohten der Frau 174 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Die 53-Jährige beglich die Geldstrafe noch vor Ort. Zusätzlich zogen die Beamten ihren Führerschein aufgrund eines bestehenden Fahrverbots ein. Ohne Gold, ohne Führerschein und ohne Fahrzeug durfte sie ihre Reise fortsetzen. Das Auto musste sie am Kontrollort zurücklassen.
Gold sichergestellt – Verfahren läuft
Die Zöllner stellten das Gold vollständig sicher. Die weitere Bearbeitung des Falls übernahm die zuständige Straf- und Bußgeldstelle beim Hauptzollamt Karlsruhe. Der Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen Verstöße im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vorgeht.
Wichtige Hinweise für Reisende
Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise nach Deutschland anmelden müssen. Dazu zählen neben Bargeld auch Goldmünzen mit einem Goldgehalt ab 90 Prozent sowie Goldbarren oder anderes ungemünztes Gold mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt.
Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen auf Nachfrage der Zollbediensteten mündlich angegeben werden. Weitere Informationen stellt der Zoll auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.
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