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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Baustellen in Kiel und Lübeck auf

11. März 2026 3 minutes read
illegale Beschäftigung Baugewerbe

Zoll schlägt zu

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel mehrere Verstöße festgestellt. Insgesamt entdeckten die Ermittlerinnen und Ermittler dabei 16 illegal beschäftigte Personen auf Baustellen in Kiel, Lübeck und Stockelsdorf.

Großkontrolle auf mehreren Baustellen

Für die Kontrollaktion waren insgesamt 93 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und Lübeck im Einsatz. Die Einsatzkräfte überprüften zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf. Unterstützt wurde die Prüfung durch drei Mitarbeitende der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

Während der Kontrollen befragten die Einsatzkräfte insgesamt 328 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei überprüften sie unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie mögliche Fälle von illegaler Beschäftigung.

16 Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis

Im Verlauf der Kontrolle stellten die Ermittler mehrere Verstöße fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalitäten verfügten weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine gültige Arbeitserlaubnis. Zudem stehen drei weitere Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig tätig zu sein.

Darüber hinaus prüfen die Behörden derzeit einen weiteren Fall, bei dem möglicherweise Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Komplexe Subunternehmerstrukturen auf Baustellen

Bei einem der überprüften Bauprojekte in Kiel stellten die Einsatzkräfte umfangreiche Subunternehmerstrukturen fest. Der Auftraggeber hatte verschiedene Bautätigkeiten an unterschiedliche Firmen vergeben, die ihrerseits weitere – teilweise ausländische – Unternehmen einsetzten.

Solche Konstruktionen sind im Baugewerbe keine Seltenheit. Allerdings erschweren sie häufig die Nachverfolgung von Beschäftigungsverhältnissen und Verantwortlichkeiten, weshalb weitergehende Ermittlungen erforderlich sind.

Mindestlohn im Baugewerbe im Fokus

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Vergütung. Vereinbarungen, die unterhalb dieses Betrags liegen, gelten als unwirksam.

In mehreren Bereichen des Baugewerbes – darunter Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk – gelten sogar branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Weitere Ermittlungen folgen

Die bei der Kontrolle erhobenen Aussagen der Beschäftigten bilden lediglich den Einstieg in umfangreiche weitere Prüfungen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wertet nun Geschäftsunterlagen, Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen aus.

Dabei gleichen die Behörden unterschiedliche Dokumente ab, um Art, Dauer und Bezahlung der Beschäftigungsverhältnisse genau zu überprüfen. Zudem arbeiten die Ermittler eng mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.

Bei den festgestellten Fällen von illegalem Aufenthalt prüfen die jeweils zuständigen Ausländerbehörden die weiteren rechtlichen Schritte.

Weitere aktuelle Meldungen zu Polizei- und Zollkontrollen findest Du auch im Bereich News, bei Meldungen aus Deutschland sowie im Bereich Fahndungen. Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt auch die Generalzolldirektion bereit.

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