Zoll findet 74.160 Euro!
Eine Zollkontrolle am Flughafen Dortmund brachte eine erhebliche Menge Bargeld ans Licht. Ein 31-jähriger Bulgare gab gegenüber den Beamten an, lediglich rund 600 Euro mitzuführen. Doch die Zöllner entdeckten insgesamt 74.160 Euro. Nun steht der Mann unter Geldwäscheverdacht.
Zoll kontrolliert 31-Jährigen bei der Ausreise
Am 9. Oktober 2026 kontrollierten Zollbeamte einen 31-jährigen Bulgaren am Flughafen Dortmund. Der Mann wollte Deutschland verlassen.
Im Abflugbereich fragten die Beamten den Reisenden nach Bargeld und anderen Zahlungsmitteln. Der Mann erklärte, dass er etwa 600 Euro bei sich habe. Außerdem gab er an, nur mit Handgepäck zu reisen.
Die Zöllner überprüften daraufhin seine Umhängetasche. Dabei fanden sie bereits 8.810 Euro Bargeld. Damit lag der tatsächliche Betrag deutlich über seiner ursprünglichen Angabe.
Weitere 65.350 Euro im Koffer entdeckt
Nach dem ersten Fund kontrollierten die Beamten auch das aufgegebene Großgepäck. Sie konnten einen Koffer dem 31-Jährigen zuordnen.
Darin machten sie eine weitere Entdeckung. Zwischen Kleidungsstücken hatte der Reisende zusätzliche 65.350 Euro versteckt.
Damit fand der Zoll insgesamt 74.160 Euro. Der Mann hatte zuvor lediglich rund 600 Euro angegeben.
Verdacht auf Geldwäsche: Zoll stellt Bargeld sicher
Nach dem Fund leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren gegen den 31-Jährigen ein. Sie ermitteln wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Außerdem stellten die Einsatzkräfte das gesamte Bargeld sicher. Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamts Essen übernahm die weiteren Ermittlungen.
Die Ermittler müssen nun unter anderem klären, woher das Geld stammt und wofür der Reisende es verwenden wollte.
Ob das Bargeld tatsächlich aus einer Straftat stammt, steht bislang nicht fest.
Welche Regeln gelten für Bargeld bei Reisen innerhalb der EU?
Bei Reisen zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gelten besondere Regeln für Bargeld.
Wer Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mindestens 10.000 Euro mitführt, muss diese auf Nachfrage des Zolls mündlich angeben.
Die Beamten dürfen außerdem nach der Herkunft des Geldes fragen. Reisende müssen dann auch den wirtschaftlich Berechtigten und den geplanten Verwendungszweck nennen.
Zoll darf auch kleinere Geldbeträge überprüfen
Diese Auskunftspflicht gilt bei einer entsprechenden Kontrolle auch dann, wenn Reisende weniger als 10.000 Euro mitführen.
Entstehen Zweifel an den Angaben oder Hinweise auf mögliche Geldwäsche, können die Zollbeamten weitere Maßnahmen einleiten.
Oft lassen sich solche Fragen nicht direkt am Flughafen klären. In diesen Fällen übernimmt die Zollfahndung die weiteren Ermittlungen.
Weitere Informationen zu den geltenden Bargeldbestimmungen bietet der deutsche Zoll.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
