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Zoll entdeckt hochwertige Uhr und Schmuck im Wert von rund 650.000 Euro

30. September 2024 2 Min. Lesezeit
Zoll Schmuck

Zoll entdeckt hochwertige Uhr und Schmuck im Wert von rund 650.000 Euro

Mรผnchen –

Eine hochwertige Armbanduhr und Schmuck im Wert von rund 650.000 Euro haben Zollbeamte bei einem Ehepaar entdeckt.

Bei der Kontrolle eines Fluges aus der Schweiz haben Zollbeamte bei einem Reisenden eine hochwertige Luxusuhr entdeckt. Bei der anschlieรŸenden Gepรคckkontrolle entdeckten die Zรถllner weiteren Schmuck im Wert von rund 500.000 Euro.

“Gegen das Ehepaar wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Ware sichergestellt”, so Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts Mรผnchen.

Die weiteren Ermittlungen hat die zentrale Straf- und BuรŸgeldstelle beim Hauptzollamt Augsburg รผbernommen.

Zusatzinformation:

Als Reisender kรถnnen Sie bei der Einreise oder Rรผckkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln) und von der Insel Helgoland unter folgenden Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren (Reisemitbringsel) einfuhrabgabenfrei (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) nach Deutschland einfรผhren. Voraussetzungen 1. Der Reisende fรผhrt die betreffenden Waren mit sich. Befinden sich die Waren in demselben Transportmittel (z.B. Bahn oder Flugzeug) mit dem auch Sie befรถrdert werden, gelten sie als mitgefรผhrt. Wird Ihr Reisegepรคck voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- bzw. Kurierdienst befรถrdert, so gilt es dagegen nicht als mitgefรผhrt. 2. Die Waren sind fรผr den persรถnlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt. Die Reisemitbringsel dรผrfen ausschlieรŸlich zum persรถnlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, fรผr Angehรถrige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen fรผr andere ist somit nicht mรถglich. Die Waren dรผrfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein. Mengen- und Wertgrenzen Andere Waren (fรผr Personen ab 17 Jahren) – bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro – bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro – bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

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