Schwarzarbeit? Zoll nimmt Betriebe in Ostwestfalen ins Visier
Im Rahmen einer groß angelegten Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der vergangenen Woche zahlreiche Betriebe im Bezirk. Die Maßnahmen fanden am 17., 18. und 19. Februar 2026 statt und konzentrierten sich auf besonders überprüfungsintensive Branchen.
Zahlreiche Branchen im Fokus der Ermittler
Die Einsatzkräfte kontrollierten Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Speditions- und Logistikbereich, dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Getränkeeinzelhandel. Zusätzlich nahmen sie Kosmetik- und Massagesalons, Nagelstudios, Kioske und Tankstellenshops unter die Lupe.
Insgesamt beteiligten sich 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Hamm und Herford an der Kontrolle. Das Finanzamt Hamm, die City-Wache Herford sowie mehrere Ausländerbehörden unterstützten die Maßnahmen.
Überprüfung von Mindestlohn und Sozialabgaben
Die Beschäftigten kontrollierten die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Zudem prüften sie den möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld und gingen Hinweisen auf illegale Beschäftigung von Ausländern nach.
Während der Aktion trafen die Einsatzkräfte 30 Beschäftigte direkt vor Ort an und befragten sie zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich überprüften sie sieben weitere Arbeitnehmer anhand von Geschäftsunterlagen.
16 Unregelmäßigkeiten festgestellt
Die Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle führte zu 16 festgestellten Unregelmäßigkeiten. In sechs Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fünf Fälle mit dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit. In drei Fällen geht es um Verstöße gegen den Mindestlohn. Zwei Sachverhalte betreffen möglichen Sozialleistungsmissbrauch, ein Fall betrifft illegale Ausländerbeschäftigung. Vier weitere Verstöße umfassen unter anderem fehlende Stundenaufzeichnungen und Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.
Noch während der laufenden Maßnahmen leitete die FKS zwei Strafverfahren sowie sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Illegaler Aufenthalt in Nagelstudio festgestellt
In einem Fall bestätigte sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die Einsatzkräfte trafen einen 26-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen arbeitend in einem Nagelstudio in Bünde an. Er verfügte nicht über die erforderlichen Dokumente für eine Beschäftigung in Deutschland. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Gegen den Arbeitgeber laufen Ermittlungen.
Weitere Prüfungen angekündigt
An die Schwerpunktkontrollen schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an. Dabei analysiert der Zoll insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltungen der betroffenen Firmen, um mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter aufzuklären.
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Offizielle Informationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt der Zoll unter www.zoll.de bereit.
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