Kontrolle auf der B205
Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel haben am Sonntag, 7. Juni 2026, bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Negernbötel an der Bundesstraße 205 mutmaßliche Hehlerware im Wert von rund 30.000 Euro entdeckt. Gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet.
Hochwertige Elektronik und Werkzeuge sichergestellt
Im Rahmen einer zollrechtlichen Kontrolle lotsten die Einsatzkräfte einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf den Parkplatz Negernbötel. Das Fahrzeug war mit insgesamt vier Männern besetzt.
Bei der anschließenden Überprüfung fanden die Zöllnerinnen und Zöllner zahlreiche originalverpackte Elektronikgeräte sowie hochwertige Werkzeuge. Die Waren wurden in mehreren Säcken und Kartons transportiert.
Die Reisenden konnten für die aufgefundenen Gegenstände weder Eigentumsnachweise noch Lieferscheine vorlegen. Da sich Herkunft und Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht klären ließen, entstand der Verdacht der Hehlerei.
Zoll zieht Polizei hinzu
Aufgrund des Verdachts verständigten die Einsatzkräfte des Zolls das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg. Die Polizeibeamten übernahmen die weiteren Maßnahmen.
Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, erklärte:
“Bei Kontrollen achten wir nicht nur auf zollrechtliche Verstöße. Wenn Hinweise auf andere Straftaten vorliegen, arbeiten wir eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen.”
Beschlagnahmung und vorläufige Festnahme
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel beschlagnahmte die Polizei die aufgefundenen Waren. Zudem nahmen die Beamten den 30-jährigen Fahrzeugführer vorläufig fest und führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Die übrigen Fahrzeuginsassen konnten ihre Reise bereits zuvor fortsetzen.
Ermittlungen laufen weiter
Die weiteren Ermittlungen führt der Zentrale Ermittlungsdienst der Polizeistation Wahlstedt. Dabei prüfen die Ermittler insbesondere die Herkunft der beschlagnahmten Gegenstände sowie deren mögliche Eigentümer.
Die mutmaßliche Hehlerware im Wert von 30.000 Euro bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen sichergestellt. Die Strafverfolgungsbehörden untersuchen nun, ob die Waren aus Straftaten stammen und wem sie zugeordnet werden können.
Weitere Informationen
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