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Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

15. Dezember 2025 2 minutes read
Zoll Köln Shisha Bars

Zoll Köln kontrolliert Shisha-Bars und Clubs – Illegale Geschäfte aufgedeckt

Der Zoll Köln führte am vergangenen Freitag und Samstag umfangreiche Kontrollen in der Kölner Innenstadt durch. Unter der Federführung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln überprüften knapp 20 Einsatzkräfte insgesamt 19 Shisha-Bars sowie die Türsteher von fünf Clubs. Die Maßnahmen erstreckten sich von den frühen Abendstunden bis tief in die Nacht.

Über 200 Kilogramm illegaler Shisha-Tabak sichergestellt

Im Mittelpunkt der Einsätze stand der Verdacht auf Steuerhinterziehung und illegale Waren. Die Kontrolleure stellten mehr als 200 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Dabei handelte es sich überwiegend um Beutel und Plastikdosen mit kiloweise Wasserpfeifentabak.

„Bei dem sichergestellten Tabak besteht der dringende Verdacht, dass er illegal hergestellt wurde. Die Gewinnspanne liegt dabei häufig höher als im Drogenhandel“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Gegen sämtliche Betreiber der kontrollierten Shisha-Bars leiteten die Beamten noch vor Ort Ermittlungsverfahren ein.

Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Sozialbetrug

Neben den Tabakkontrollen überprüfte der Zoll Köln insgesamt 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben. In acht Fällen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte bei zwei Personen Anhaltspunkte für Sozialleistungsmissbrauch fest. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete auch hier entsprechende Ermittlungen ein.

Illegale Beschäftigung und fehlende Arbeitserlaubnisse

Besonders schwerwiegend waren mehrere Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Ein 29-jähriger Mann aus Indien arbeitete ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in einer Bar. In einem weiteren Objekt konnte ein 27-jähriger Ägypter keine Arbeitserlaubnis vorlegen.

In beiden Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren gegen die Beschäftigten sowie gegen die verantwortlichen Arbeitgeber ein. Zusätzlich gaben fünf Servicekräfte an, sich angeblich am ersten Arbeitstag zu befinden – ein Umstand, der nach Angaben des Zolls häufig auf nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse hindeutet.

Ermittlungen dauern an

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt die Ermittlungen nun fort. Der Einsatz zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und organisierte Verstöße im Gastronomiebereich vorgeht.

Weitere Informationen zu Kontrollen und Aufgaben des Zolls finden sich auf den offiziellen Seiten des Zolls sowie beim Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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