Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen
Bei einer Kontrolle in einer Teestube in Marl haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund eine georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die offenbar ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig war. Die Maßnahme fand am 26.01.2026 statt und erfolgte nach einem entsprechenden Hinweis.
Kontrolle nach Hinweis: Zoll wird in Marl aktiv
Die Beamten überprüften die Teestube gezielt und trafen dabei eine 39-jährige Frau aus Georgien an. Sie konnte sich vor Ort lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen. Für eine Beschäftigung in Deutschland reicht dieses Dokument jedoch nicht aus, da georgische Staatsangehörige in vielen Fällen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Da die Frau keinen entsprechenden Aufenthaltstitel und auch keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen konnte, gingen die Einsatzkräfte von einem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen aus. Die Beamten nahmen die 39-Jährige daraufhin vorläufig fest.
Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts
Im Anschluss leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Betroffenen im Bundesgebiet.
Ausländerbehörde Marl entscheidet über weiteres Vorgehen
Welche Konsequenzen die Frau konkret erwartet, hängt von der Bewertung der zuständigen Stelle ab. Dabei spielen unter anderem die persönlichen Umstände, mögliche Voraufenthalte sowie die rechtliche Einordnung des Aufenthalts eine entscheidende Rolle.
Auch Arbeitgeber im Fokus: Hohe Strafen möglich
Für den Arbeitgeber bleibt der Vorfall ebenfalls nicht ohne Folgen. Nach Angaben der Behörden erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.
Im Raum steht dabei eine empfindliche Strafe: Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Stelle ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrollen in der Gastronomie bleiben Schwerpunkt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere in Branchen, in denen Behörden häufig Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht feststellen. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Baugewerbe und Dienstleistungsbereiche. Mit solchen Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung verhindern, faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialabgaben-Ausfälle vermeiden.
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Mehr Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit bietet auch die offizielle Seite des Zolls.
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