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Zoll stellt artengeschütztes Getränkepulver sicher

3. Juli 2026 2 Minuten gelesen
130 Kilogramm Salep-Pulver beschlagnahmt

Zoll beschlagnahmt 130 Kilogramm Salep-Pulver mit geschütztem Orchideenextrakt

Bei einer Warenkontrolle am Zollamt Garching-Hochbrück haben Zöllnerinnen und Zöllner rund 130 Kilogramm Salep-Pulver mit geschütztem Orchideenextrakt sichergestellt. Die Sendung befand sich in einem Lastwagen, der aus der Türkei nach Deutschland eingereist war. Da die erforderliche Einfuhrgenehmigung fehlte, beschlagnahmte der Zoll die Ware und leitete ein Strafverfahren ein.

Keine Einfuhrgenehmigung für geschütztes Produkt

Während der Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte das sogenannte Salep-Pulver, das aus Extrakten von Orchideen hergestellt wird. Orchideen gehören zu den streng geschützten Pflanzenarten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Der Schutz umfasst nicht nur die Pflanzen selbst, sondern auch daraus gewonnene Extrakte und Erzeugnisse.

Die Ein- und Ausfuhr dieser Produkte unterliegt innerhalb der Europäischen Union den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und ist genehmigungspflichtig. Der Importeur konnte die erforderliche Einfuhrgenehmigung jedoch nicht vorlegen. Daraufhin stellte der Zoll die Ware sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein.

Herstellung gefährdet Orchideenbestände

Für die Herstellung von Salep-Produkten werden die Knollen verschiedener Orchideenarten verwendet. Dabei werden die Pflanzen vollständig zerstört. Zahlreiche dieser Orchideenarten gelten bereits als stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Aus diesem Grund werden Einfuhrgenehmigungen für salephaltige Produkte derzeit in Deutschland sowie in mehreren Nachbarstaaten grundsätzlich nicht erteilt.

Zoll überwacht konsequent den Artenschutz

Der Zoll kontrolliert im grenzüberschreitenden Warenverkehr regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Fehlen die erforderlichen Genehmigungen, stellen die Behörden geschützte Tiere, Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sicher – unabhängig davon, ob die Einfuhr privat oder gewerblich erfolgt.

Zoll informiert über Karrierechancen

Interessierte, die sich über den Beruf beim Zoll informieren möchten, erhalten am 10. Oktober 2026 Gelegenheit dazu. Unter dem Motto „Wir sind der Zoll in München“ lädt das Hauptzollamt München zu einer Informationsveranstaltung in die Landsberger Straße 124 ein. Anmeldungen sind per E-Mail an presse.hza-muenchen@zoll.bund.de möglich.

Weiterführende Informationen

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