Zoll stellt Waffe am Flughafen sicher
Bremen –
Der Zoll hat am Mittwoch, 8. Januar 2025 am Bremer Flughafen bei der Kontrolle eines aus Ghana einreisenden 58-jรคhrigen Mannes einen Gehstock sichergestellt, der sich als gefรคhrliche Stichwaffe entpuppte.
Der Reisende wurde am Flughafen bei Durchschreiten des grรผnen Kanals fรผr anmeldefreie Waren von Zollbeamten zur Kontrolle seines Reisegepรคcks gebeten. Bei der Durchleuchtung seiner Gepรคckstรผcke kam die Waffe zum Vorschein. Bei genauerer Betrachtung des Stockes war das Griffstรผck mit einem Gewinde versehen, dass sich abschrauben lieร. Am Griffstรผck war eine etwa 15 cm lange Klinge angebracht. Insgesamt lieร sich der Stock in vier Teile zerlegen.
“Jede Waffe, die einen anderen Gegenstand vortรคuscht, ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz”, erlรคutert Volker von Maurich, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen und fรคhrt fort: “Durch eine solche Waffe besteht eine besondere Gefahr fรผr Bรผrgerinnen und Bรผrger, denn die Waffe ist nicht sofort als solche zu erkennen.”
Der Stockdegen wurde sofort schergestellt. Gegen den Reisenden wurde vor Ort ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoรes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hannover รผbernommen.
