Zoll entdeckt unverzollte Fahrzeuge im Landkreis Waldshut
Kontrolle des Hauptzollamts Singen führt zu Steuerstrafverfahren
Eine Zollstreife des Hauptzollamts Singen entdeckte Mitte November drei unverzollte Fahrzeuge auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers im Landkreis Waldshut. Die Fahrzeuge trugen Schweizer Kennzeichenhalter, was die Aufmerksamkeit der Beamten sofort erhöhte. Der 49-jährige deutsche Inhaber des Betriebs legte zwar Nachweise über die Abmeldung der Autos in der Schweiz vor, doch eine ordnungsgemäße Verzollung konnte er nicht belegen. Er erklärte, Kunden aus der Schweiz hätten ihm die Fahrzeuge überlassen.
Der Zoll untersuchte die Situation intensiver, da die Einfuhr von Gebrauchtwagen klaren zollrechtlichen Vorgaben unterliegt. „Der Zoll führt auch abseits der Grenzübergänge Kontrollen durch und prüft, ob zollrechtliche Vorschriften eingehalten wurden,“ betonte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Die fehlenden Unterlagen deuteten auf einen möglichen Verstoß gegen das Zollrecht hin.
Fahrzeuge unter Verfügungsverbot gestellt
Der Gesamtwert der betroffenen BMW- und Mercedes-Modelle lag bei rund 34.000 Euro. Daraus ergaben sich Einfuhrabgaben von etwa 10.500 Euro. Da der Händler die fälligen Abgaben nicht sofort entrichten konnte, stellten die Zöllner die Fahrzeuge auf dem Firmengelände unter Verfügungsverbot. Zusätzlich nahmen sie die Fahrzeugschlüssel an sich, um eine Weiterveräußerung auszuschließen.
Das eingeleitete Steuerstrafverfahren übergab das Hauptzollamt Singen zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe. Für den Händler könnten nun empfindliche Sanktionen folgen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen.
Regeln für die Einfuhr von Fahrzeugen
Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz in die Europäische Union importiert, muss bei der Einfuhr eine Zollanmeldung abgeben und die entsprechenden Einfuhrabgaben zahlen. Erst danach stellt die Zollstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument ist notwendig, um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen und dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Verzollung. Solche Vorgaben sollen sicherstellen, dass Steuern korrekt abgeführt und Handelswege transparent bleiben.
Weiterführende Informationen finden Interessierte auch im Nachrichtenbereich oder im Ressort Deutschland. Hintergrundwissen zu Verkehrs- und Kontrollmaßnahmen bietet zudem die Zollverwaltung.
