Zoll schlägt bei Bettwäsche-Transport zu
Das Zollamt Garching-Hochbrück hat bei einer stichprobenartigen Warenkontrolle eine erhebliche Menge gefälschte Markenware sichergestellt. Die Beamten überprüften einen Lastwagen, der mehr als 15 Tonnen Bettwäsche aus der Türkei geladen hatte. Dabei stellten sie fest, dass ein Großteil der Lieferung gegen die Rechte von insgesamt 47 bekannten Marken verstieß.
Abbildungen von Kinderserien und Fußballvereinen
Auf der Bettwäsche befanden sich überwiegend Motive aus bekannten Kinderserien und -filmen sowie Logos und Abbildungen verschiedener Fußballvereine. Aufgrund des Verdachts auf eine unerlaubte Einfuhr von Markenfälschungen hielten die Einsatzkräfte die komplette Sendung an. Der Zoll kontaktierte unverzüglich die betroffenen Markeninhaber sowie deren rechtliche Vertreter.
Nahezu alle kontaktierten Rechteinhaber bestätigten anschließend, dass es sich bei den kontrollierten Produkten um Fälschungen handelte. Damit erhärtete sich der Verdacht auf umfangreiche Markenrechtsverletzungen im Fall der gefälschte Markenware Garching.
Fehlende Textilkennzeichnung – weitere Teile nicht einfuhrfähig
Neben den eindeutig gefälschten Produkten überprüften die Beamten auch die übrigen Bestandteile der Lieferung. Teile der Sendung wiesen keine ordnungsgemäße Textilkennzeichnung auf. Diese Waren erfüllten somit nicht die vorgeschriebenen Sicherheits- und Kennzeichnungsstandards für den Handel innerhalb der Europäischen Union.
Auch diese Produkte stuften die Behörden als nicht einfuhrfähig ein und hielten sie zurück. Die umfangreiche Beschau der gesamten Lieferung erfolgte anschließend im Warenlager einer Spedition.
Zoll betont Bedeutung konsequenter Kontrollen
Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, erklärte: „Dieser Aufgriff unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Kontrolle des internationalen Handels. Markenfälschungen schädigen nicht nur die Rechteinhaber, sondern gefährden auch die Sicherheit der Verbraucher.“
Mit dem aktuellen Fall gefälschte Markenware Garching setzt der Zoll ein deutliches Zeichen gegen Produktpiraterie. Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls finden Sie beim Zoll sowie beim Hauptzollamt München.
Strafverfahren gegen Einführer eingeleitet
Gegen den Einführer der Ware leitete die zuständige Behörde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Markengesetz ein. Die Ermittlungen dauern an.
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