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ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

13. März 2024 2 minutes read
Zoll Schwarzarbeit

ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

Hanau –

Zu 100% illegal beschäftigte ein Hanauer Friseur seine Angestellten – das stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt vorgestern fest. Denn alle drei sĂĽdosteuropäischen Angestellten hielten sich illegal in Deutschland auf.

Mangels Friseuren wurde der kleine Salon kurzfristig geschlossen.

“Diese PrĂĽfung der FKS in einem kleinen Hanauer Friseursalon ĂĽberraschte” so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. Denn die Feststellungen waren sowohl fĂĽr die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS, als auch fĂĽr die unterstĂĽtzenden Behörden Polizei und Finanzamt ein ungewöhnlicher Fall. Die komplette Belegschaft des Friseursalons bestand aus Arbeitnehmern, dies sich illegal in Deutschland aufhielten. Das schlieĂźt eine legale Arbeitsaufnahme aus. Der ZOLL beendete das illegale Arbeiten, nun musste der Salon jedoch seine Kundschaft abweisen. Mangels Friseuren konnte auch das spätere Eintreffen des Geschäftsinhabers eine kurzfristige SchlieĂźung nicht verhindern.

Unerwartet in diesem Fall war das besondere AusmaĂź an Schwarzarbeit, die meistens der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers und der Preissenkung dient. “So macht man Konkurrenz kaputt” so Angelika Hipp-Clemens. Denn wer sein Fachpersonal legal und arbeitnehmerfreundlich beschäftigt, hat auch höhere Kosten zu tragen. “Wer jedoch weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der fĂĽllt schneller sein eigenes Sparschwein”.

Der ZOLL appelliert daher regelmäßig:

Nehmen Sie keine Schwarzarbeit in Anspruch! Auch wenn der billige Preis erstmal lockt. Doch genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden.

Im Fall des Hanauer Friseursalons wurden gegen alle drei Arbeitnehmer wegen des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeitsaufnahme polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der drei Friseure wird durch die Ausländerbehörde entschieden, ihnen droht die Abschiebung.

Gegen den Betreiber des Friseursalons wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Die weiteren Ermittlungen gegen den Betreiber werden durch das Hauptzollamt Darmstadt gefĂĽhrt und dauern noch an.

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