Zoll und Polizei kontrollieren gemeinsam gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität
Krefeld - Scheinselbstständigkeit - Leistungsbetrug
Zoll und Polizei kontrollieren gemeinsam gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität
Krefeld –
Das Hauptzollamt Krefeld ist gemeinsam mit der Polizei und den kommunalen Ordnungsdiensten am Nikolausabend im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vorgegangen.
Die Einsätze erfolgten mit Schwerpunkt in Krefeld sowie in Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss und betrafen insbesondere Gastronomiebetriebe wie Cafés und Shisha-Bars sowie Spielstätten, Kioske und Diskothekenbetriebe.
Der Fokus lag seitens des Zolls auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Insgesamt wurden an dem Tag 111 Personen seitens des Zolls kontrolliert und detailliert zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit
den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen.
In 29 Fällen ergaben sich erste Unstimmigkeiten, die nun weiter vom Zoll überprüft
werden. In 16 Fällen geht es dabei um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
In sieben Fällen stehen Verstöße gegen den Mindestlohn im Verdacht und in 5 Fällen
wurden vorgeschriebene Meldungen nicht abgegeben.
In Krefeld wurden drei Personen in einem Café angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden die Personen durch die Polizei festgenommen und an das Ausländeramt Krefeld übergeben.
Bei der Kontrolle gingen auch zwei Personen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht wurden. In einem Fall konnte durch die Entrichtung einer offenen Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, das Glücksspielgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie diverse Verkehrsdelikte aufgedeckt. In einem Fall erfolgte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Konzession.
Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen.