Am 20.05.2023 kam vormittags ein 31-jähriger Pole mit einem Linienflug aus Danzig in Dortmund an. Ein Zollbeamter stoppte ihn und kontrollierte sein Reisegepäck. Der Zöllner hatte die richtige Spürnase: Er fand in dem Gepäck etliche Fläschchen und Ampullen mit verschiedenen Dopingmitteln wie Drostanolan Propionat, Trenbolon Acetat, Testosteron Propionat und Choriongonadotropin. Dazu lagen auch Tabletten mit dem Wirkstoff Glenbuterol Hydrochlorid in dem Koffer. Der Zöllner führte eine Mengenberechnung durch. Der Pole hatte die zulässige Grenzmenge um das fast Vierzehnfache überschritten. Daher wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen laufen nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. So ist es verboten, die bei dem Reisenden festgestellten Dopingmittel in nicht geringer Menge in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen. Grundlage hierfür ist § 372 Abgabenordnung in Verbindung mit §2 (3) Anti-Doping-Gesetz. Dem jungen Mann drohen auch für seinen gescheiterten Versuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.