Am 20.05.2023 kam vormittags ein 31-jรคhriger Pole mit einem Linienflug aus Danzig in Dortmund an. Ein Zollbeamter stoppte ihn und kontrollierte sein Reisegepรคck. Der Zรถllner hatte die richtige Spรผrnase: Er fand in dem Gepรคck etliche Flรคschchen und Ampullen mit verschiedenen Dopingmitteln wie Drostanolan Propionat, Trenbolon Acetat, Testosteron Propionat und Choriongonadotropin. Dazu lagen auch Tabletten mit dem Wirkstoff Glenbuterol Hydrochlorid in dem Koffer. Der Zรถllner fรผhrte eine Mengenberechnung durch. Der Pole hatte die zulรคssige Grenzmenge um das fast Vierzehnfache รผberschritten. Daher wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen laufen nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer Gegenstรคnde entgegen einem Verbot einfรผhrt, ausfรผhrt oder durchfรผhrt. So ist es verboten, die bei dem Reisenden festgestellten Dopingmittel in nicht geringer Menge in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen. Grundlage hierfรผr ist ยง 372 Abgabenordnung in Verbindung mit ยง2 (3) Anti-Doping-Gesetz. Dem jungen Mann drohen auch fรผr seinen gescheiterten Versuch eine Freiheitsstrafe bis zu fรผnf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.
