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Zoll verhindert Schmuggel von Luxushandtasche

24. Januar 2025 2 Min. Lesezeit
Zoll Baden Wรผrtemberg

Strafverfahren gegen unehrlichen Reisenden eingeleitet

Lรถrrach –

Die Zahlung von rund 670 Euro Einfuhrabgaben sowie die Einleitung eines Strafverfahrens sind
das Ergebnis eines missglรผckten Schmuggelversuchs.

Bereits am 5. Januar verirrte sich ein belgisches Ehepaar an den Abfertigungsschalter des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn. Dort teilte der 47-jรคhrige Mann dem Zรถllner mit, dass er in der Schweiz eine Lederhandtasche eines namenhaften franzรถsischen Luxuswarenherstellers erworben habe und sich nun
fรผr die Rรผckerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer die Ausfuhr aus der Schweiz bestรคtigen lassen mรถchte.

Der Zรถllner verwies den Mann hierfรผr an den Schalter des Schweizer Zolls, teilte dem belgischen Staatsangehรถrigen jedoch mit, dass fรผr die in der Schweiz erworbene Handtasche Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten seien.

Das Ehepaar zeigte sich bezรผglich der Einfuhrabgaben jedoch uneinsichtig und gab an, die Steuern nicht bezahlen zu wollen und die Handtasche stattdessen in die Schweiz zurรผckzubringen.

Bereits eine Stunde spรคter konnte das Fahrzeug des Ehepaars auf der BAB 5, Hรถhe Efringen-Kirchen,
durch Kontrollkrรคfte des Hauptzollamts Lรถrrach gesichtet und zur Kontrolle gestoppt werden.

Bei der รœberprรผfung des Fahrzeugs trafen die Zรถllnerinnen und Zรถllner tatsรคchlich das Ehepaar an, jedoch befand sich im Kofferraum des Fahrzeugs zudem die zuvor in der Schweiz gekaufte Handtasche im Wert von knapp 3.000 Euro.

Der belgische Reisende sieht sich durch den Schmuggelversuch mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung konfrontiert.

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“Durch das รœberschreiten der Freimenge in Hรถhe von 300 Euro blieben dem Mann die fรคlligen Einfuhrabgaben in Hรถhe von rund 670 Euro nicht erspart”, so Kim Klopfer vom Hauptzollamt Lรถrrach.

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