Zollbestimmungen für Online-Bestellungen zur Weihnachtszeit
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday steigt das Versandaufkommen rasant. Viele Menschen bestellen Geschenke im Internet und jagen vermeintlichen Schnäppchen nach. Der Zoll erinnert deshalb daran, dass Zollbestimmungen für Online-Bestellungen eine entscheidende Rolle spielen, wenn Pakete aus dem Ausland kommen.
Bestellungen innerhalb der EU: Wann Steuern anfallen
Wer Waren innerhalb der Europäischen Union bestellt, profitiert von einem weitgehend freien Warenverkehr. In der Regel entfallen Zollformalitäten, und die Pakete erreichen ohne zusätzliche Abgaben den Empfänger. Trotzdem gelten Ausnahmen: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken, alkoholhaltigen Erzeugnissen oder Kaffee fallen in Deutschland Verbrauchsteuern an – auch dann, wenn es sich um ein Geschenk handelt, das privat versendet wurde.
Kundinnen und Kunden sollten deshalb immer prüfen, welche Art von Ware im Paket liegt. Schon eine gemischte Sendung mit Wein, Spirituosen oder Kaffeebohnen kann neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten auslösen. Wer Geschenksendungen innerhalb der EU verschickt, sollte die Inhalte klar deklarieren und die Belege aufbewahren, um Rückfragen schnell zu klären.
Drittländer: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zoll
Anders läuft der Einkauf in sogenannten Drittländern, also in Nicht-EU-Staaten. Für diese Bestellungen gelten besondere Einfuhrvorschriften. Grundsätzlich erhebt der deutsche Zoll bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer: in der Regel 19 Prozent, bei bestimmten Waren wie Büchern oder vielen Lebensmitteln 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen, etwa bei Alkohol oder Kaffee.
Ab einem Warenwert von über 150 Euro kommt noch ein warenabhängiger Zollsatz hinzu. Eine allgemeine Wertfreigrenze existiert nicht mehr. Nur echte Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bleiben bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Enthält das Paket jedoch verbrauchsteuerpflichtige Waren, gelten zusätzlich strenge Mengenbegrenzungen – zum Beispiel für Zigaretten, Tabak oder Spirituosen. Wer diese Grenzen überschreitet, muss trotz Geschenksendung Abgaben zahlen.
Wer kümmert sich um die Abfertigung? Post- und Kurierdienste im Einsatz
In der Praxis übernehmen meist Post-, Kurier- oder Expressdienste die Zollformalitäten. Sie melden die Ware beim Zoll an, strecken Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern vor und berechnen den Betrag später dem Empfänger. Zusätzlich verlangen viele Unternehmen ein Bearbeitungsentgelt für diesen Service. Dieses Entgelt gehört ausschließlich dem Beförderer und stellt keine staatliche Abgabe dar.
Fehlen wichtige Angaben oder Unterlagen zur Sendung, leitet der Beförderer das Paket an das zuständige Zollamt weiter. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten dann eine Benachrichtigung und müssen die Zollabwicklung selbst übernehmen. In solchen Fällen zahlt sich eine vollständige Rechnung in deutscher oder englischer Sprache aus, damit der Zoll den Wert der Ware schnell prüft.
Gefährliche Fälschungen: Zoll schützt Verbraucherinnen und Verbraucher
Viele unseriöse Händler locken mit täuschend echt wirkenden Fotos und extrem niedrigen Preisen. Was wie ein Markenprodukt aussieht, entpuppt sich häufig als billige Fälschung. Der Zoll kontrolliert Sendungen deshalb nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern schützt aktiv die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Besonders kritisch fallen Waren auf, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen: Kinderspielzeug mit giftigen Weichmachern, Kleidung mit hautreizenden Farbstoffen, technische Geräte ohne ausreichenden Schutz vor Stromschlägen oder Überhitzung sowie Kosmetika mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen. Stellt der Zoll derartige Verstöße fest oder fehlen Kennzeichnungen wie CE-Zeichen und Warnhinweise, schaltet er die zuständige Marktüberwachungsbehörde ein. Diese entscheidet häufig, dass die Waren nicht in den freien Verkehr gelangen und zurückgehen oder vernichtet werden.
Wer bei einem dubiosen Auslands-Shop bestellt, riskiert nicht nur die Beschlagnahme der Ware. In vielen Fällen bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen und muss im schlimmsten Fall mit zivilrechtlichen Ansprüchen von Markeninhabern rechnen.
Tabakwaren und E-Zigaretten: Online-Bestellungen meist verboten
Besonders streng fallen die Regeln für Tabakwaren und entsprechende Substituten aus. Pakete nach Deutschland, die Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten oder Einweg-E-Zigaretten enthalten, dürfen nur dann legal einreisen, wenn die Waren gültige deutsche Steuerzeichen tragen und alle Kennzeichnungs- und Warnvorschriften erfüllen.
Der Bezug dieser Produkte über den Internethandel aus dem In- oder Ausland ist in der Regel verboten, weil die vorgeschriebenen Steuerzeichen normalerweise fehlen. Trifft der Zoll entsprechende Sendungen an, beschlagnahmt er die Ware, erhebt Tabaksteuer nach und prüft gegebenenfalls weitere Konsequenzen. Wer hier zum vermeintlichen Schnäppchen greift, riskiert hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Ermittlungen.
Tipps für sichere Online-Bestellungen in der Weihnachtszeit
Damit der Paketzusteller vor Weihnachten keine unerwarteten Rechnungen oder Beschlagnahmebescheide bringt, sollten Kundinnen und Kunden einige Grundregeln beachten. So nutzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen aktiv als Orientierung und vermeiden böse Überraschungen.
- Prüfen Sie vor jeder Bestellung das Herkunftsland des Händlers und des Versandlagers.
- Rechnen Sie bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten immer mit Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll sowie Verbrauchsteuern.
- Seien Sie skeptisch bei extrem niedrigen Preisen für Markenprodukte – oft handelt es sich um Fälschungen.
- Achten Sie auf vollständige Anbieterangaben, Impressum, Kontaktmöglichkeiten und Bewertungen.
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf, um den Warenwert gegenüber dem Zoll nachzuweisen.
Für eine erste Einschätzung nutzen Sie die Informationsangebote der Zollverwaltung, zum Beispiel die Übersichtsseiten für Privatpersonen oder den Abgabenrechner für Postverkehr. Auch der Chatbot „TinA“ beantwortet viele Fragen zu Zoll- und Steuerregeln rund um den Online-Kauf. So setzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen gezielt ein, planen Ihre Kosten und vermeiden Ärger mit Fake-Shops und riskanten Produkten.
Zusätzlich informieren Sie sich über sicherheitsrelevante Themen und aktuelle Fälle auf Ihrem regionalen Nachrichtenportal. Auf Blaulicht-Report News finden Sie weitere Berichte, auf Deutschland bundesweite Entwicklungen und in der Rubrik Verkehr Hinweise zu Witterung, Unfällen und Sperrungen, die auch Paketwege betreffen können.
Wer sich rechtzeitig informiert, unterstützt fairen Handel, schützt sich und seine Familie vor gefährlichen Produkten und stellt sicher, dass Geschenke pünktlich und ohne zusätzliche Kosten unter dem Weihnachtsbaum liegen.
Weitere Informationen zu Rechten, Pflichten und Einfuhrabgaben erhalten Sie direkt bei der Zollverwaltung, zum Beispiel über das Portal www.zoll.de, den Chatbot „TinA“ oder den offiziellen Abgabenrechner für Postverkehr.
