Das Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer haben in einer Sondersitzung das weitere Vorgehen bezüglich der Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland abgestimmt.
Alle Länder sehen es als erforderlich an, dass in Deutschland betriebene ukrainische
Fahrzeuge verkehrssicher sein müssen und für sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss.
Die Mehrheit der Bundesländer vertritt die Auffassung, dass eine effektive Prüfung, ob die
ukrainischen Fahrzeuge verkehrssicher sind bzw. ob eine Haftpflichtversicherung besteht,
nur durch eine Zulassung in Deutschland erreicht werden kann.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt Rheinland-Pfalz keine Ausnahmeregelung
zu erlassen, wonach in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge abweichend von den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung länger als ein Jahr in Deutschland betrieben werden dürfen. Vielmehr muss für die Fahrzeuge nach diesem Zeitraum eine deutsche Zulassung beantragt werden.