Seit dem 16. März 2020 kontrollieren die Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Koblenz an der deutsch-französischen und deutsch-luxemburgischen Binnengrenze. Ziel ist die weitere Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Corona Virus.
Zu diesem Zweck wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) offizielle Grenzübergänge festgelegt, die durch Berufspendler und Personen mit besonderen Ausnahmegenehmigungen weiterhin passiert werden dürfen.
Nun hat das BMI auf Initiative der Bundespolizei einen weiteren Grenzübergang für den Pendler- und Warenverkehr geöffnet. Dabei handelt es sich um den Grenzübergang Neulauterburg an der L554 – Kandeler Straße, der zu den Stoßzeiten hauptsächlich von Berufspendlern zu Fuß und mit Zweirädern genutzt wird.
Der Grenzübergang soll bereits ab Dienstag, 28. April 2020 täglich in der Zeit von jeweils 04 bis 09 Uhr sowie 15 bis 20 Uhr geöffnet werden.
Die Ausnahmeregelungen für den Grenzübertritt gelten analog zu den Regelungen der bislang notifizierten Grenzübergangsstellen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Koblenz