Kรคuferย sollen auf Videoplattform auf Zรผchter aufmerksam geworden sein
Dortmund –
Am 05.12.2024 reisten eine 57-jรคhrige Frau und ein 44-jรคhriger Mann am Flughafen Dortmund aus Istanbul ein. Die Reisenden wรคhlten den grรผnen Ausgang fรผr anmeldefreie Waren. Auรer dem รผblichen Gepรคck fรผhrten beide jeweils eine Hundetransportbox mit sich.
Beim Passieren des Ausgangs wurden die Reisenden von einer Zollbeamtin angesprochen und zur Kontrolle gebeten. Die Reisenden gaben an, die Hundewelpen der Rasse “Pomeranian” oder “Zwergspitz” in der Tรผrkei gekauft zu haben, da sie dort gรผnstiger seien als in Deutschland. Fรผr beide Hunde wurden tรผrkische Heimtierausweise und EU-Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchung vorgelegt.
Im Rahmen der Kontrolle der Identitรคtsfeststellung stellte sich heraus, dass beide Tiere weder gechipt noch tรคtowiert waren.
Auรerdem stellte die Zรถllnerin Unstimmigkeiten in den Gesundheitspapieren fest. So waren Stempel teilweise aufgedruckt und die Ergebnisse der Blutuntersuchung waren bei beiden Welpen identisch. Auรerdem ergaben sich Zweifel am Alter der Hunde, laut vorgelegten Dokumenten sollten diese bereits acht Monate alt sein.
“Die Kรคufer der Hundewelpen gaben an, auf einer bekannten Videoplattform auf den Zรผchter aufmerksam geworden zu sein” so Andrea Mรผnch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. “Gerade dann, wenn Rassehunde gรผnstig angeboten werden, sollte man besonders skeptisch sein” so Mรผnch weiter.
Der hinzugezogene Amtsveterinรคr bestรคtigte den Verdacht des Zolls und ordnete die Sicherstellung der Welpen an. Nach seiner Einschรคtzung sind die Hunde hรถchstens zwรถlf Wochen alt. Inzwischen sind die Tiere in Quarantรคne im Tierheim untergebracht.
Zusatzinformation
Fรผr Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europรคischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tรคtowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gรผltige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) beziehungsweise von einer amtlichen Veterinรคrbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tรคtowierung eingetragen ist.
Zusรคtzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikรถrpertest) mitzufรผhren.
Voraussetzung fรผr die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heiรt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermรคchtigten Person, die eine schriftliche Erklรคrung mitfรผhrt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient. Fรผr Einreisen aus Lรคndern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.

