Polizei Bochum warnt Eltern eindringlich
Nach zwei schweren Verkehrsunfällen mit E-Scootern am Mittwochabend appelliert die Polizei Bochum an Eltern und Erziehungsberechtigte, die gesetzlichen Vorschriften konsequent einzuhalten und mit ihren Kindern über die Gefahren der Fahrzeuge zu sprechen. Bei den beiden Unfällen wurden zwei zwölfjährige Jungen schwer verletzt, einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr.
Zwölfjähriger stürzt im Stadtgarten Wattenscheid
Der erste Unfall ereignete sich gegen 18:40 Uhr am Teich im Stadtgarten Wattenscheid. Nach bisherigen Erkenntnissen verlor ein zwölfjähriger Junge aus Bochum aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über seinen E-Scooter und stürzte. Dabei erlitt er schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Zweiter Unfall endet mit lebensgefährlichen Verletzungen
Nur rund eine Stunde später, gegen 20:00 Uhr, kam es im Bereich der Harpener Teiche nahe der Straße Staudengarten zu einem weiteren schweren Unfall. Auch dort stürzte ein zwölfjähriger Junge aus Bochum mit einem E-Scooter. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde umgehend mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Die Ermittlungen zu beiden Verkehrsunfällen dauern derzeit an.
Polizei erinnert an gesetzliche Regelungen
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei Bochum darauf hin, dass E-Scooter in Deutschland grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden dürfen. Zwar ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter muss jedoch eingehalten werden.
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter-Fahrer nicht. Die Polizei empfiehlt jedoch ausdrücklich das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms, da dieser das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren kann.
Zudem betont die Polizei, dass E-Scooter keine Spielgeräte, sondern Kraftfahrzeuge sind. Sie erfordern Aufmerksamkeit, Fahrpraxis und die Fähigkeit, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten deshalb sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu E-Scootern erhalten und die gesetzlichen Altersvorgaben eingehalten werden.
Besonders in Bereichen mit Fußgängerverkehr, in Parkanlagen oder auf unebenem Untergrund können bereits kleine Fahrfehler zu schweren Stürzen und erheblichen Verletzungen führen. Ebenfalls verboten ist jede technische Manipulation zur Erhöhung der Geschwindigkeit eines E-Scooters.
Präventionsangebot der Polizei Bochum
Die Verkehrsunfallprävention der Polizei Bochum bietet ein spezielles E-Scooter-Präventionsprogramm für weiterführende Schulen in Bochum, Herne und Witten an. Interessierte können sich telefonisch unter 0234 909-5120 oder 0234 909-5121 an die Verkehrsunfallprävention wenden.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise zur sicheren Nutzung von E-Scootern stellt die Polizei Bochum bereit. Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Interessierte außerdem bei der Polizei NRW.
Erstellt mit Hilfe von KI
