München (ots)
Am Freitag (29. Januar) und Samstag (30. Januar) kam es zu zwei Widerstandshandlungen gegen Beamte der Bundespolizei. Erst wehrte sich ein 47-Jähriger, der im Hauptbahnhof S-Bahn-Türen bei der Abfahrt blockierte, dann widersetzte sich ein 44-jähriger Mehrfachdieb den Maßnahmen der Beamten.
- Beamte der Bundespolizeiinspektion wurden am Samstag gegen 18
Uhr über einen Ladendieb in einem Einkaufsgeschäft im
Tiefgeschoss des Münchner Hauptbahnhofes informiert. Ein
44-jähriger aus Sierra Leone war vom Ladendetektiv ertappt und
gestellt worden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass
der den Beamten bereits bekannte Afrikaner zuvor auch in einem
Tabakgeschäft Waren entwendet hatte und auch in dem Laden an
diesem Tage bereits zum zweiten Mal, ohne zu bezahlen, Waren
mitgenommen hatte. Die Schadenshöhe für Lebensmittel und
Tabakwaren belief sich auf insgesamt 43,71 Euro. Darunter
befanden sich u.a. Obst und Gemüse sowie Zigarren und
Zigarillos.
Bei den strafprozessualen Maßnahmen leistete der Sierra-Leoner den Beamten Widerstand und beleidigte sie. Die Beamten wurden nicht verletzt, waren weiter dienstfähig. Von der Staatsanwaltschaft wurde für Sonntag die Haftvorführung beim Ermittlungsrichter wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Diebstahls angeordnet.
- Bereits am Freitag leistete ein 47-Jähriger Deutscher Beamten
Widerstand. Sie waren kurz vor 19 Uhr zu einer S-Bahn gerufen
worden. Dabei stellte sich heraus, dass ein stark
Alkoholisierter seine Füße nicht aus den sich schließenden
S-Bahntüren nahm. Eine Erklärung, warum er dies tat, konnte oder
wollte der 47-Jährige nicht abgeben. Stattdessen beleidigte er
zuerst Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit, dann eine
Beamtin und mehrere Beamten der Bundespolizei.
Anstatt zur Wache mitzugehen, warf er sich am Mittelbahnsteig im S-Bahntiefgeschoss zu Boden und musste von den Sicherheitskräften, an Händen und Füßen gefesselt, zur Wache am Gleis 26 getragen werden. Gegen den Mann aus Berg am Laim, der sich einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle verweigerte, ermittelt die Bundepolizei wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Störung öffentlicher Betriebe.
