Neuwied (ots) – Zwei aktuelle Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Paderborn sowie
ย ย ein anhรคngiges Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoรes gegen das
ย ย Betรคubungsmittelgesetz stellte eine Streife der Bundespolizei Trier bei einer
ย ย Kontrolle eines 44-Jรคhrigen im Bahnhof Neuwied fest.
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ย ย Gegen den Mann lagen ein Sicherungshaftbefehl sowie ein Haftbefehl wegen
ย ย Trunkenheit im Verkehr (Genuss berauschender Mittel) vor.
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ย ย Der im Oktober 2018, wegen Erschleichen von Leistungen in drei Fรคllen, zu einer
ย ย 10-monatigen Bewรคhrungsstrafe Verurteilte hat grรถblich und beharrlich gegen die
ย ย Bewรคhrungsauflagen verstoรen; es besteht die Gefahr der Begehung neuer
ย ย Straftaten, zudem hรคlt er sich verborgen.
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ย ย Im zweiten Fall fรผhrte er im Februar 2020 unter Einfluss berauschender Mittel
ย ย (THC und Kokain) ein KFZ und blieb unentschuldigt der Hauptverhandlung fern.
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ย ย Nach Vorfรผhrung beim AG Koblenz und Beschlussfassung durch den Richter wurde er
ย ย zur JVA Koblenz verbracht.
