Neuwied (ots) – Zwei aktuelle Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Paderborn sowie
ein anhängiges Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz stellte eine Streife der Bundespolizei Trier bei einer
Kontrolle eines 44-Jährigen im Bahnhof Neuwied fest.
Gegen den Mann lagen ein Sicherungshaftbefehl sowie ein Haftbefehl wegen
Trunkenheit im Verkehr (Genuss berauschender Mittel) vor.
Der im Oktober 2018, wegen Erschleichen von Leistungen in drei Fällen, zu einer
10-monatigen Bewährungsstrafe Verurteilte hat gröblich und beharrlich gegen die
Bewährungsauflagen verstoßen; es besteht die Gefahr der Begehung neuer
Straftaten, zudem hält er sich verborgen.
Im zweiten Fall führte er im Februar 2020 unter Einfluss berauschender Mittel
(THC und Kokain) ein KFZ und blieb unentschuldigt der Hauptverhandlung fern.
Nach Vorführung beim AG Koblenz und Beschlussfassung durch den Richter wurde er
zur JVA Koblenz verbracht.