Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • NRW

Zweijähriger Junge bei Verkehrsunfall in Erkrath verletzt – Ermittlungen wegen Unfallflucht

15. August 2025 1 Min. Lesezeit
Unfall auf der Kreisstraße 97 bei Katzenbach

Zweijähriger Junge bei Verkehrsunfall in Erkrath verletzt – Ermittlungen wegen Unfallflucht

Erkrath –

Am Donnerstag, 14. August 2025, kam es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall.

Ein zweijähriger Junge wurde von einem Auto erfasst und verletzt.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Verkehrsunfallflucht.

Unfallhergang in der Falkenstraße

Gegen 15:30 Uhr fuhr ein 60-jähriger Erkrather mit einem VW T-Roc in Richtung Kalkumer Feld.

Plötzlich lief der Junge zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn.

Trotz einer Notbremsung kollidierte der Wagen mit dem Kind.

Rettungseinsatz und Krankenhausbehandlung

Der Autofahrer rief sofort einen Rettungswagen.

Die Mutter des Kindes war vor Ort und erhielt die Personalien des Fahrers.

Rettungskräfte brachten den Jungen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht

Der 60-Jährige verließ vor dem Eintreffen der Polizei den Unfallort.

Später erschien er auf der Polizeiwache Hilden.

Als Grund nannte er einen wichtigen Termin.

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ein.

Der Führerschein des Mannes wurde nicht sichergestellt.

Polizei warnt vor Unfallflucht

Die Polizei weist darauf hin: Unfallflucht ist eine Straftat.

Beteiligte müssen bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort bleiben.

Das bloße Hinterlassen von Kontaktdaten reicht nicht für eine korrekte Schadensregulierung.

  • NRW

Post navigation

Previous: Bilanz der Grenzkontrollen in Rheinland-Pfalz und Saarland
Next: Sicherer Schulstart in Rheinland-Pfalz: Polizei gibt Tipps für Kinder und Eltern

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum