Bewährungsstrafen für „Reichsbürger“-Eltern
Horb am Neckar. Der Tod eines zweijährigen Jungen beschäftigt seit Jahren die Justiz in Baden-Württemberg. Obwohl das Kind bereits erhebliche Atemprobleme hatte, ließen seine Eltern es nach den Feststellungen des Gerichts nicht ärztlich untersuchen. Erst als sich der Zustand des Jungen Anfang 2023 dramatisch verschlechterte, verständigten sie einen Notarzt. Zu diesem Zeitpunkt kam jedoch jede Hilfe zu spät.
Das Amtsgericht Horb am Neckar verurteilte die 50 Jahre alte Mutter und den 44 Jahre alten Vater deshalb wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Beide erhielten jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Gericht setzte die Strafen zur Bewährung aus. Zusätzlich müssen die Eltern jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Kind litt unter schweren Atemproblemen
Nach Angaben des Gerichts litt der zweijährige Junge bereits Monate vor seinem Tod unter deutlichen Atemproblemen. Dennoch brachten die Eltern das Kind nicht zu einem Arzt. Eine medizinische Untersuchung hätte nach Einschätzung des Gerichts eine chronische Erkrankung der Atemwege erkennen können.
Medienberichten zufolge versuchten die Eltern stattdessen, die Beschwerden ihres Sohnes unter anderem mit ätherischen Ölen zu behandeln. Als sich sein Zustand schließlich sichtbar verschlechterte und das Kind in Lebensgefahr geriet, warteten sie weiterhin mit dem Notruf.
Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass eine rechtzeitige medizinische Behandlung das Leben des Jungen hätte retten können. Weil die Eltern als Sorgeberechtigte verpflichtet waren, für die notwendige ärztliche Versorgung ihres Kindes zu sorgen, wertete das Gericht ihr Verhalten als schwerwiegende Pflichtverletzung.
Eltern sollen zur „Reichsbürger“-Szene gehören
Nach Angaben des Amtsgerichts äußerten sich beide Angeklagten in zahlreichen Schreiben gegenüber Behörden in einer Art, die für die sogenannte „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene typisch sei. Angehörige dieser Szene erkennen die Bundesrepublik Deutschland sowie staatliche Einrichtungen und demokratische Strukturen häufig nicht an.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg informiert ausführlich über die Ideologie und die verschiedenen Gruppen innerhalb der Szene.
Allerdings stellte das Gericht nicht allein auf die politische Einstellung der Eltern ab. Entscheidend für die Verurteilung war vielmehr, dass sie ihrem erkrankten Sohn trotz klarer Warnzeichen keine notwendige medizinische Hilfe ermöglichten.
Angeklagte erschienen zunächst nicht vor Gericht
Ursprünglich sollte der Prozess bereits im April 2025 beginnen. Allerdings erschienen die Eltern trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung. Außerdem konnte die Polizei sie zunächst nicht zum Gericht bringen.
Daraufhin erließ das Amtsgericht Haftbefehle, um die Anwesenheit der beiden Angeklagten in einer späteren Hauptverhandlung sicherzustellen. Schließlich nahmen Einsatzkräfte das Paar im Juni 2026 in Bayern fest. Erst danach konnte der Prozess in Horb am Neckar stattfinden.
Gericht berücksichtigt Tod des eigenen Kindes
Obwohl das Gericht das Verhalten der Eltern als gravierend bewertete, setzte es die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigten die Richter unter anderem, dass die Eltern durch den Tod ihres eigenen Kindes selbst schwer betroffen seien.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten können gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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Medizinische Hilfe bei akuter Atemnot
Bei schwerer Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Symptomen sollte unverzüglich der Notruf 112 gewählt werden. Besonders bei kleinen Kindern kann sich der Gesundheitszustand innerhalb kurzer Zeit erheblich verschlechtern.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gelten die allgemeinen Grundsätze des deutschen Strafverfahrens.
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