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Zwergspitz-Welpe unerlaubt nach Deutschland gebracht Bundespolizei bringt Junghund ins Tierheim

Mühldorf - Tierschutzgesetz - Hund

Zwergspitz-Welpe unerlaubt nach Deutschland gebracht Bundespolizei bringt Junghund ins Tierheim

Mühldorf am Inn

Am Sonntag (28. Januar) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen in Neuötting einen Hundewelpen mit unvollständigen Papieren festgestellt. Die Beamten zeigten den Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an und brachten das Tier ins Tierheim.

Am frühen Sonntagmorgen kontrollierten Beamte der Bundespolizei ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung. Der Fahrer sowie seine vier Begleiter konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Auf die Nachfrage, wie alt der Welpe sei, der ungesichert auf dem Schoß des Beifahrers saß, konnte keiner der fünf Bulgaren eine Auskunft erteilen. Der Zwergspitz sollte lediglich ein Geschenk für einen Verwandten sein, gaben die Reisenden an.

Nach Aushändigung des Heimtierausweises konnten die Beamten feststellen, dass die benötigte Tollwutimpfung für die Einfuhr nach Deutschland fehlte. Auch das Alter des Welpen war nicht im Ausweis vermerkt. Die Bundespolizisten verständigten daher das zuständige Veterinäramt, stellten den etwa 10 Wochen alten Zwergspitz in Amtshilfe sicher und übergaben den Hund anschließend an ein Tierheim. Dort muss er für die nächsten Wochen erstmals in Quarantäne bleiben.

Die Bulgaren durften ihre Reise im Anschluss ohne den Hundewelpen, aber mit einer Anzeige gegen den Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz fortsetzen.

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