Das Wetter wird kalt und nass, die Bereiche der Auรengastronomie werden zunehmend leerer
und das Leben verlagert sich nach drinnen.
Dies nimmt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zum Anlass, um
nochmals auf die aktuell geltenden Corona-Regelungen in der Gastronomie hinzuweisen.
In gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Bars, Cafรฉs und Shisha-Bars gilt neben den allgemeinen Hygieneregeln wie Maskenpflicht (nicht am Platz) und Abstandsgebot fรผr den Innenbereich die Testpflicht.
Diese entfรคllt fรผr Geimpfte, Genesene, Kinder bis einschlieรlich 11 Jahre und Schรผler. In diesem Zusammenhang
betont die Kreisverwaltung, dass ein 3G-Nachweis nicht die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung ersetzt, sodass
sich Gรคste weiterhin bei einem Besuch der Gastronomie im Innenbereich beispielsweise รผber die Luca-App zu
registrieren haben.
