Das Wetter wird kalt und nass, die Bereiche der Außengastronomie werden zunehmend leerer
und das Leben verlagert sich nach drinnen.
Dies nimmt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zum Anlass, um
nochmals auf die aktuell geltenden Corona-Regelungen in der Gastronomie hinzuweisen.
In gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Shisha-Bars gilt neben den allgemeinen Hygieneregeln wie Maskenpflicht (nicht am Platz) und Abstandsgebot für den Innenbereich die Testpflicht.
Diese entfällt für Geimpfte, Genesene, Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schüler. In diesem Zusammenhang
betont die Kreisverwaltung, dass ein 3G-Nachweis nicht die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung ersetzt, sodass
sich Gäste weiterhin bei einem Besuch der Gastronomie im Innenbereich beispielsweise über die Luca-App zu
registrieren haben.