Bewährungsstrafe für Mutter
Dippoldiswalde (Sachsen). Eine 41 Jahre alte Mutter hat ihren achtjährigen Sohn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nackt in einem Waldstück im Osterzgebirge ausgesetzt. Der Junge stürzte beim Versuch, sich am Auto festzuhalten, und erlitt schwere Verletzungen. Nun verurteilte das Amtsgericht Dippoldiswalde die Frau wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Mutter setzt Sohn nackt im Wald aus
Die alleinerziehende Frau lebte gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Kleinstadt im Osterzgebirge. Nach Angaben aus dem Gerichtsverfahren kam es an einem Sonntag zu einem Streit. Die Mutter forderte den Achtjährigen anschließend laut Staatsanwaltschaft dazu auf, in ihr Auto zu steigen.
Die 41-Jährige fuhr mit dem Jungen zu einem Waldstück. Dort sollte sich das Kind laut Anklage vollständig ausziehen und das Fahrzeug verlassen. Der Vorfall ereignete sich am 30. November 2025. Zu diesem Zeitpunkt war es bereits dunkel, es regnete und die Temperatur lag bei etwa null Grad Celsius.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wollte die Mutter ihren Sohn nackt im kalten Wald stehen lassen. Sie soll die Zentralverriegelung des Autos betätigt haben, damit der Junge die Tür nicht von außen öffnen konnte. Anschließend fuhr sie mit dem Fahrzeug an.
Achtjähriger erleidet Schädel-Hirn-Trauma
Der Junge versuchte offenbar, sich an der Autotür festzuhalten. Dabei stürzte er und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Das Kind erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Prellungen und Schürfwunden. Außerdem führte der Aufprall zu einem Gedächtnisverlust.
Daraufhin nahm die Mutter ihren verletzten Sohn wieder mit und fuhr zurück nach Hause. Als der Achtjährige über Schmerzen klagte, bat sie einen Bekannten um Hilfe. Der Mann arbeitet als Rettungssanitäter. Nachdem ihm die Mutter den Vorfall geschildert hatte, alarmierte er den Notarzt.
Der Junge musste vier Tage im Krankenhaus behandelt werden. Seit dem Vorfall lebt er in einem Kinderheim in Sachsen.
Angeklagte gesteht die Tat vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde gestand die 41-Jährige die Tat. Ihre Verteidigerin erklärte, dass zuvor ein Konflikt beim Zubettgehen entstanden sei. Weitere Einzelheiten zu dem Streit kamen während der Verhandlung nicht zur Sprache.
Die Angeklagte bezeichnete ihr Verhalten als einmalige Ausnahmesituation. Sie erklärte außerdem, dass sie ihrem Kind nie vorsätzlich etwas habe antun wollen. Die gelernte Erzieherin arbeitet derzeit nicht in diesem Beruf, ist krankgeschrieben und befindet sich in therapeutischer Behandlung.
Ihre Verteidigerin verwies darauf, dass die Mutter bei der Erziehung nur wenig Unterstützung erhalten habe. Sie forderte das Gericht dazu auf, von einer Strafe abzusehen. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass das Kind nicht mehr bei seiner Mutter lebe und die Angeklagte unter den Folgen der Tat leide.
Neun Monate Haft auf Bewährung
Richter Xaver Seitz und die beiden Schöffen verurteilten die Mutter zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung neben den körperlichen Verletzungen auch die seelischen Folgen für den Jungen.
Der Richter machte deutlich, dass das Aussetzen des Kindes eine besondere Bedeutung für die Bewertung der Tat hatte. Der Achtjährige habe allein im Wald gestanden und nicht wissen können, ob seine Mutter endgültig wegfährt oder ihn wieder mitnimmt. Damit setzte die Mutter ihren Sohn nicht nur der Kälte, sondern auch einer erheblichen psychischen Belastung aus.
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Erstellt mit Hilfe von KI
