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Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

Merkel will jetzt hart durchgreifen

up date:

*** EIL ***
Eilverfahren zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag ABGELEHNT !
ABER … Alle Details im Bericht
 

Kabinett beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Merkel will jetzt hart durchgreifen
 
Die Bundesregierung hat soeben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
beschlossen. Die eigentlich für Mittwoch geplante Sitzung wurde um einen
Tag vorverlegt. In einem Eilverfahren soll die Änderung durch den
Buntesstag beschlossen werden und auch die Bestätigung durch den
Bundesrat soll in einem Eilverfahren erfolgen, wäre aber unter
bestimmten Voraussetzungen gar nicht notwendig.
 
 
Konkret soll für Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen unter anderem Folgendes beschlossen werden,
wobei die Städte und Kreise zu den jeweiligen Maßnahmen verpflichtet
werden.
 

Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 mit den üblichen Ausnahmen für
berufliche Gründe oder Notfälle. Auch abendliches Joggen oder ein
einfacher Spaziergang soll verboten werden. Zuletzt hatte es vermehrt
Stimmen aus der Wissenschaft gegeben, die eine Gefahr einer Ansteckung
im Freien als geringer ansehen, als zunächst vermutet, weshalb ein
Verbot von Sport oder „frischer Luft“ allgemein kritisch gesehen wird.

Der Zweck hinter dieser geplanten Maßnahme dürfte auch eher darin
liegen, abendliche, private Besuche zu unterbinden, da dort nach Ansicht
vieler Experten nicht auf die Abstandsregeln geachtet wird und
demzufolge ein hohes Ansteckungspotential vorliegt. Aus diesem Grund
wird von verschiedener Seite vermutet, die Regierung traue ihren Bürgern
eigentlich nicht bei der Einhaltung der Reduzierung der privaten
Kontakte, die aber ebenfalls neu geregelt werden:
 
Jeder Haushalt darf ab sofort nur noch eine weitere Person pro Tag
empfangen, insgesamt dürfen es maximal 5 Personen sein, wobei Kinder
unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden. Unklar ist, wie die genaue
Formulierung lauten soll und ob die Beschränkung auf einen zusätzlichen
Kontakt pro Tag restriktiv angewendet werden soll, also zum Beispiel ein
Frisör-Besuch der Mutter am Morgen eine Einladung einer 15jährigen
Schulkameradin durch die Tochter am Nachmittag ausschließen würde.
 
Außer Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Gartencentern, Tankstellen und
Frisören muss der gesamte Einzelhandel schließen. Auch alle Kultur- und
Freizeiteinrichtungen, also Museen, Zoos und ähnliche müssen schließen.
Die laufenden Modellprojekte werden beendet. Hier hatte es in einigen
Modellregionen wie etwa dem Saarland zuletzt stark steigende
Infektionszahlen gegeben. Dennoch pochten die Verantwortlichen auf
Fortführung. Schulen dürfen nur öffnen, sofern alle Schüler mindestens
zweimal wöchentlich getestet werden, ab einer Inzidenz von 200 müssen
sie komplett in den Distanzunterricht wechseln. Hier bleibt noch
abzuwarten, wie diese Regelung für Abiturienten und Abschlussklassen
angewandt wird.
 
Für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter vor Ort einsetzen und nicht auf
Home-Office wechseln können, wird eine Testpflicht eingeführt, die
Kosten dafür sollen die Unternehmer selbst tragen. Auch hier sollen
mindestens zwei Tests pro Woche verpflichtend sein. Auch zu diesem Punkt
gab es zuletzt heftige Widerstände aus der Wirtschaft, die dann an
Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) herangetragen wurden, weshalb dieser
das noch gestern abgelehnt hatte.
 
Sollte dieses Gesetz im sogenannten Eilverfahren beschlossen werden,
kann der Bundestag alle dafür vorgeschriebenen Sitzungen an einem Tag
durchführen und auch die Bestätigung aus dem Bundesrat könnte noch am
gleichen Tag erfolgen.
 
Wie zu erwarten, kommt es im Vorfeld der Sitzungen zu Kritik. Die FDP
sieht insbesondere die Ausgangssperren als „unverhältnismäßig“ und einen
Eingriff in die Freiheitsrechte. Für den  Vorsitzenden Lindner geht von
einem Abendspaziergang eines geimpften Paares kein erhöhtes Risiko aus.
Ähnlich positioniert sich die Linke, deren Fraktionsvorsitzender Bartsch
bereits angekündigt hat, die Zustimmung zu der Gesetzesänderung in der
vorliegenden Form abzulehnen.
 
Parteiübergreifend wird die Debatte so oder so heftig, hitzig und mit
Schuldzuweisungen sowie politischen Forderungen geführt werden, wobei
dann die Grenzen zwischen einer fürsorglichen Pandemie-Bekämpfung und
hartem Wahlkampf für die in 5 Monaten stattfindende Bundestagswahl nicht
mehr klar zu erkennen sein werden.

 

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