Alkohol- und Drogenkontrolltage der Polizeiinspektion Mayen
Mayen - Verkehrskontrollen - Straßenverkehr
Alkohol- und Drogenkontrolltage der Polizeiinspektion Mayen
Mayen –
Die Polizeiinspektion Mayen führte vom 14.12.2023 bis zum 16.12.2023 jeweils in den späten Abend- und Nachtstunden im Bereich des Dienstgebietes der Polizeiinspektion Mayen (Polch, Mendig, Mayen, Ochtendung, B 256) Verkehrskontrollen durch.
Die Kontrollen wurden an allen Tagen durch eine/einen Diensthundeführer/-in des PP Koblenz unterstützt. Ein Schwerpunkt dieser Kontrollmaßnahmen war darauf ausgerichtet, Fahrzeugführer
zu erkennen, die aufgrund von Alkohol- und/oder Drogenkonsum fahruntüchtig waren und somit
eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Insbesondere galt ein Augenmerk auf die Risikogruppe “Junge Fahrer”, die häufig die Gefährlichkeit
von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterschätzen.
Das Ergebnis:
Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum 155 Fahrzeuge einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurden insgesamt 4 Fahrzeugführer festgestellt, die aufgrund von Alkohol/-Drogenkonsum nicht fahrtüchtig waren. Bei 3 Fahrzeugführern, welche unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ihr Fahrzeug führten, wurde jeweils eine Blutprobe entnommen. Bei einem Fahrzeugführer, welcher sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führte, wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf
der Dienststelle durchgeführt.
Alle Fahrzeugführer erwartet ein empfindliches Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem wurden 2 Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. In allen Fällen wurden jeweils Betäubungsmittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfasst. Ferner wurden zahlreiche Mängelberichte gefertigt und Verwarnungen ausgesprochen.
Das positive Fazit der durchgeführten Verkehrskontrollen ist, dass der überwiegende Teil der kontrollierten Fahrzeugführer verkehrstüchtig waren. Dennoch zeigt die vergleichsweise hohe Anzahl
an geringfügigen Verstößen die Notwendigkeit von Kontrollen im Straßenverkehr auf.