Kreis Neuwied. Im Kreis Neuwied war gestern, Freitag der fรผnfte Werktag in Folge die Inzidenz-Grenze von 50 unterschritten worden.
Daher treten am Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.
Auf Basis der 21. Corona-Bekรคmpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz hat unser Ordnungsamtsleiter Frank Laupichler folgende รbersicht mit den wichtigsten Punkten erstellt:ย
Gastronomie (ยง 7 der 21. CoBeLVO)
- รffnung der Innenbereiche der gastronomischen Einrichtungen
Voraussetzungen:
- Bewirtung nur an Tischen
- kein Thekenbetrieb
- Kontaktbeschrรคnkung (max. 5 Personen aus 2 Haushalten; Kinder bis 14 Jahre und Geimpfte und Genesene zรคhlen nicht mit)
- Kontakterfassung
- Vorausbuchungspflicht
- Testpflicht
Sport (ยง 10 der 21. CoBeLVO)
- Amateur-und Freizeitsport auรerhalb und innerhalb von Sportanlagen in Gruppen bis maximal 10 Personen plus einem Trainer/Trainerin
Voraussetzungen:
- Mindestabstand zwischen den Teilnehmern 3 m (soweit nicht aus demselben Hausstand)
- pro Person muss eine Trainingsflรคche von 40 mยฒ zur Verfรผgung stehen
- Testpflicht und Kontakterfassung in geschlossenen von Sportanlagen
Freizeit (Paragraf 11 der 21.CoBeLVO)
- รffnung von Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
Voraussetzungen:
- Abstandsgebot
- Maskenpflicht (qualifizierte medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2 oder gleicher Standard)
- Kontakterfassung
- Vorausbuchungspflicht
- Testpflicht
Musik- und Kunstunterricht (ยง 14 der 21. CoBelVO)
- Gruppenunterricht bis zu 10 Personen plus eine Lehrperson im Freien
Voraussetzung:
- Abstandsgebot nach ยง 1 Abs. 2 Satz 1
Kultur (ยง 15 der 21. CoBeLVO)
- Betrieb รถffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Innenbereich
Voraussetzungen:
- maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauer
- Einhaltung des Abstandsgebotes aus ยง 1 Abs. 2 Satz 1 (Ausnahme: gleicher Hausstand)
- Maskenpflicht (qualifizierte medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2 oder gleicher Standard) – entfรคllt am Sitzplatz –
- Kontakterfassung
- personalisierte Zuteilung eines Sitzplatzes nach festgelegtem Sitzplan
- Testpflicht
- Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur, Gruppen bis zu 10 Personen plus leitende Person im Freien
Voraussetzung:
- Abstandsgebot nach ยง 1 Abs. 2 Satz 1
