Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen
den syrischen Staatsangehรถrigen Abdullah A. H. H.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist des Mordes, versuchten Mordes sowie der gefรคhrlichen Kรถrperverletzung hinreichend verdรคchtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Abdullah A. H. H. stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nรคhe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Mรคnner im Alter von 55 sowie 53 Jahren ein.
Ein Geschรคdigter erlitt tรถdliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit spรคter im Krankenhaus.
Das zweite Tatopfer รผberlebte den Anschlag schwer verletzt.
Der Angeschuldigte handelte dabei aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus.
Die beiden Tatopfer hatte er ausgewรคhlt, um sie als Reprรคsentanten einer vom ihm als “unglรคubig” abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen.
Der Angeschuldigte wurde am 20. Oktober 2020 vorlรคufig festgenommen.
Er befindet sich seit dem 21. Oktober 2020 in Untersuchungshaf
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