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Anklage wegen Mordes an Ehefrau bei Wirft erhoben

26. August 2026 3 Minuten gelesen
Mordanklage nach Tötung bei Wirft

Mordanklage nach Tötung einer Frau bei Wirft

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 42-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Anklage wegen Mordes erhoben. Der Mann soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 28. Mai 2026 in ihrem Auto unweit von Wirft mit einem Messer getötet haben.

Die Mordanklage nach der Tötung bei Wirft richtet sich an das Schwurgericht des Landgerichts Koblenz. Wirft liegt in der Verbandsgemeinde Adenau im Landkreis Ahrweiler.

Frau trennte sich im Juni 2025 von ihrem Ehemann

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen trennte sich die Frau bereits im Juni 2025 von dem 42-Jährigen. Als Gründe nennt die Staatsanwaltschaft unter anderem häusliche Gewalt. Die Frau zog gemeinsam mit den beiden Kindern aus der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung aus. Die gemeinsamen Kinder waren vier und sieben Jahre alt.

Der Angeschuldigte soll die Trennung nicht akzeptiert haben. Die Ermittlungen ergaben, dass er der Frau in der Folge nachstellte und immer wieder ihre Nähe suchte.

Die Frau hatte eine gerichtliche Gewaltschutzverfügung gegen ihren getrennt lebenden Ehemann erwirkt. Trotzdem soll der 42-Jährige weiterhin ihre Nähe gesucht haben.

Scheidungsantrag zwei Tage vor der Tat zugestellt

Am 8. Mai 2026 reichte die später getötete Frau einen Scheidungsantrag bei Gericht ein. Zwei Tage vor der Tat erhielt der Angeschuldigte den Scheidungsantrag.

Am 28. Mai 2026 soll der 42-Jährige seiner getrennt lebenden Ehefrau mit seinem Auto gefolgt sein. Gegen 8.30 Uhr erreichten beide einen Parkplatz.

Dort soll der Mann die Frau zunächst in ein Gespräch verwickelt haben. Anschließend soll er die zu diesem Zeitpunkt arglose Frau plötzlich und unvermittelt in ihrem Auto mit einem Messer angegriffen haben.

Weitere Messerstiche an einem geschützten Ort

Nach Darstellung der Anklage verletzte der Angeschuldigte die Frau so schwer, dass sie sich nicht mehr wehren konnte. Danach soll er sie mit ihrem Auto an einen Ort in der Nähe gebracht haben, der vor Einblicken geschützt war.

Dort soll der 42-jährige tunesische Staatsangehörige die Frau entsprechend seines zuvor gefassten Tatplans durch weitere Messerstiche getötet haben. Auf diesen Vorwürfen beruht die Mordanklage nach der Tötung bei Wirft.

Anklage nennt Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht von einem Mord aus Heimtücke sowie aus niedrigen Beweggründen aus. Sie hat deshalb Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Koblenz erhoben.

Seit dem 30. Mai 2026 befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Grundlage dafür bildet ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Tat erklärt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich die Verdachtslage im Verlauf der Ermittlungen erhärtet.

Mit Rücksicht auf das bevorstehende gerichtliche Verfahren nennt die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Einzelheiten.

Weitere Meldungen finden Leser in den Bereichen News und Deutschland.

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