Neue Verhandlung nach Raketenschuss auf Wohnhaus in Berlin-Neukölln!
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den sogenannten „Raketen-Influencer“ aufgehoben. Das Landgericht Berlin I hatte den Mann zuvor wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft muss sich das Gericht nun erneut mit dem Fall beschäftigen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verkündete seine Entscheidung am 26. August 2026. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 5 StR 153/26. Die Richter sahen Rechtsfehler in den Ausführungen des Landgerichts zum Tatvorsatz.
Silvesterrakete durchschlug Fenster in Berlin-Neukölln
Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der damals 23-jährige Mann an Silvester 2024 zu Besuch in Berlin auf. Der Mann stammt aus den palästinensischen Autonomiegebieten und betrieb auf Instagram einen Kanal mit „witzigen Alltagssituationen“. Durch Werbung auf diesem Kanal erzielte er Einkünfte.
Gegen 18.30 Uhr zündete der Mann in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete. Er hielt den Feuerwerkskörper in seiner Hand und richtete ihn in einem Winkel von 45 Grad auf die gegenüberliegende, mit Wohnhäusern bebaute Straßenseite.
Die Rakete durchschlug das geschlossene Doppelkastenfenster eines Schlafzimmers im dritten Obergeschoss und detonierte in der Wohnung. Der Mieter warf einen glimmenden Rest der Rakete aus dem Fenster. Mehrere Gegenstände in der Wohnung begannen infolge der Detonation ebenfalls zu glimmen, erloschen jedoch selbstständig.
Instagram-Video erreichte mehr als sechs Millionen Aufrufe
Nach der Tat veröffentlichte der Angeklagte ein mit Musik unterlegtes Video auf seinem Instagram-Kanal. Bis zur Löschung sahen mehr als sechs Millionen Menschen das Video. Am folgenden Tag suchte der Mann den betroffenen Mieter in dessen Wohnung auf und entschuldigte sich. Auch von diesem Besuch erschien ein Video auf seinem Kanal.
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Landgericht wertete die Tat als Sachbeschädigung
Das Landgericht Berlin I verurteilte den Mann lediglich wegen Sachbeschädigung. Nach Ansicht des Gerichts fehlte ihm der erforderliche Vorsatz für eine versuchte schwere Brandstiftung, eine versuchte gefährliche Körperverletzung oder eine versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
Urteil gegen Raketen-Influencer aufgehoben
Die Staatsanwaltschaft ging mit einer Revision gegen diese Entscheidung vor. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gab der Revision statt und hob das Urteil auf. Nach Auffassung des Senats enthalten die Urteilsgründe zum Tatvorsatz unaufgelöste Widersprüche. Zudem habe das Landgericht überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt.
Damit bleibt der Fall juristisch offen. Ein Gericht muss die Sache in einem zweiten Rechtsgang erneut verhandeln und entscheiden. Das aufgehobene Urteil legt den Ausgang des neuen Verfahrens nicht fest.
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Erstellt mit Hilfe von KI
